Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig wird begrüßt

Backhaus: Verbraucher werden so besser vor gentechnisch verunreinigten Produkten geschützt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in seinem Urteil vom 29. Februar, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auch dann zu beenden ist, wenn dem Landwirt bei der Aussaat die Verunreinigung des Saatguts nicht bekannt war.

Im Jahr 2007 hatten Landwirte in mehreren Bundesländern, darunter auch in Mecklenburg-Vorpommern, ohne Kenntnis gentechnisch verunreinigten Raps ausgesät. Eine spätere Prüfung ergab allerdings, dass einige Samen verunreinigt waren. Die zuständige Behörde untersagte darauf hin den weiteren Anbau und ordnete die Vernichtung des Aufwuchses an. Dagegen klagte ein Landwirt aus Hessen.

„Damit wird unsere Linie voll und ganz gedeckt. Wir haben in solchen Fällen konsequent verfügt, dass betroffene Aussaaten deutlich vor der Blüte umgebrochen wurden. Mit diesem Urteil erfahren wir jetzt Rechtssicherheit, gerade auch für unsere Vollzugsbehörden. Außerdem werden so die Verbraucher besser vor gentechnisch verunreinigten Produkten geschützt“, betonte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Standortangaben über Flächen, auf denen eine Aussaat von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgte, sind auf der Seite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht (www.lallf.de ).

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz