Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Rauchverbot beachten

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, hat nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Rauchverboten in Gaststätten und Diskotheken darauf hingewiesen, dass dieses auch in Mecklenburg-Vorpommern zu beachten sei.


„Wir hatten uns mit dem Vorhaben, kleine Gaststätten – worunter fast alle Dorfkneipen fallen dürften – von den Rauchverboten auszunehmen, auch wegen der gegen Ausnahmen ausgerichteten Position des DEHOGA, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern nicht durchsetzen können. Nun hat das Bundesverfassungsgericht genau dies entschieden. Die CDU ist mit dieser Entscheidung zufrieden. Sie stärkt die Eigenverantwortung der Bürger. Die Kennzeichnungspflicht wird zugleich auch den Interessen von Rauchern und Nichtrauchern gerecht“, so Dr. Armin Jäger.