Urlaubsärger im Gepäck – Verbraucherzentrale gibt Tipps zum richtigen Reklamieren

Familie R. aus Rostock ist von ihrer Reise nach Italien enttäuscht. Das gebuchte Hotel befand sich noch im Bau, das Zimmer lag über der Baustelle, der Balkon war nicht nutzbar, Duschen konnte man erst am Abend, wobei sich dabei der Flur in ein Schwimmbad verwandelte. Was tun, damit Reisemängel auch richtig reklamiert werden und man wenigstens finanziell entschädigt wird?

Ärger und Aufregung wirken sich auf jeden Fall negativ auf den Urlaub aus, selbst wenn Abhilfe geschaffen worden ist.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig gibt Tipps, wie Sie bei Reisemängeln vorgehen sollten:

– Schon vor Ort sind die Mängel detailliert bei der Reiseleitung schriftlich anzuzeigen. Die Angaben sollten durch die Reiseleitung bestätigt und Abhilfe in einer bestimmten Frist verlangt werden.

– Beweise sichern, d.h. Fotos machen oder Zeugen benennen. Dabei die Anschriften nicht vergessen.

– Falls keine Abhilfe erfolgt oder erst zu spät reagiert wird, kann man unter Umständen zur Selbsthilfe greifen z.B. in ein anderes gleichwertiges Hotel ziehen, wenn das gebuchte nicht oder nicht vertragsgemäß zur Verfügung steht.

– Bei erheblichen Mängeln kann der Reisevertrag auch beendet werden. Auf jeden Fall muss vorher aber eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt werden.

– Alle Ansprüche sind dann innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Vertragspartner, in der Regel dem Reiseveranstalter und nicht dem Reisebüro geltend zu machen.

– Reklamationsschreiben sollten am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und genauer Beschreibung der Mängel verfasst werden. Außerdem müssen die Ansprüche auf Minderung und ggf. Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ausdrücklich geltend gemacht werden. Die zuvor gesammelten Beweise wie Fotos, Bestätigungen des örtlichen Reiseleiters oder Zeugenaussagen sollten beigefügt werden.

Weitere Informationen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.