Unternehmerverbände fordern Korrekturen zu geplanten GEZ-Gebühren

Kleine und mittlere Unternehmen fürchten Ungleichbehandlung

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der 2013 inkrafttreten soll und voraussichtlich am 15. Dezember 2010 von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet wird, stößt bei den drei regionalen Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommerns auf Kritik. Der Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg – Schwerin e.V., der Unternehmerverband Rostock und Umgebung e.V. und der Unternehmerverband Vorpommern e.V. fordern von Ministerpräsident Erwin Sellering den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in seiner derzeitigen Fassung nicht zu unterzeichnen.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme befürworten die Geschäftsführer der Verbände den beabsichtigten Wechsel von einem geräteabhängigen auf ein geräteunabhängiges Finanzierungsmodell. Dies dürfe in der Summe aber nicht zu einer Verschiebung der Kosten aus dem privaten in den nichtprivaten Bereich führen. Vertreter der klein- und mittelständisch geprägten Wirtschaft fürchten bei Inkrafttreten der geplanten GEZ-Änderungen deutliche Mehrbelastungen für personalintensive Unternehmen und eine Ungleichbehandlung in Abhängigkeit von der Betriebsgröße.

Ebenso sehen die Unternehmerverbände Benachteiligungen von Unternehmen mit Filialnetz sowie großen Autovermietern. Letztere haben, da mit den Rundfunkgebühren bei Kraftfahrzeugen ein Drittel des gesamten Rundfunkbeitrags getragen werden soll, bei Inkrafttreten eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Aussicht gestellt.

„Die Ministerpräsidenten der Länder sollten im Interesse der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger das Ausgabenverhalten kritisch hinterfragen und der Spirale ständig steigender Gebühren dringend Einhalt gebieten“, so die Vertreter der Verbände.