Unseriöse Stromvertragsangebote an der Haustür

Verbraucherzentrale informiert: Vertreter von SorglosStrom wieder in Rostock unterwegs

Vor unseriösen Stromvertragsangeboten an Rostocker Haustüren warnt zum wiederholten Male die Neue Verbraucherzentrale. Die Verbraucherschützer wurden informiert, dass eine Vertriebsmitarbeiterin von SorglosStrom an Wohnungstüren – vor allem älterer Leute – klingelt. Sie behaupte, mit den Rostocker Stadtwerken zusammen zu arbeiten und dadurch günstigere Preise anbieten zu können. Im guten Glauben auf die Beauftragung durch die Stadtwerke, wurde die Mitarbeiterin in die Wohnungen gelassen. Dort kam es zur Unterzeichnung von Stromlieferverträgen. Beim späteren genaueren Betrachten stellte sich dann aber heraus, dass nicht Verträge mit den Stadtwerken, sondern mit SorglosStrom unterschrieben wurden. SorglosStrom ist eine Marke des Unternehmens Energy2day. Dieses Unternehmen ist schon mehrfach in Mecklenburg-Vorpommern aufgefallen und es gibt bereits ein Urteil des Landgerichtes Rostock, dass diese Art des Vorgehens untersagt.

Die Fälle in Mecklenburg-Vorpommern sind aber nicht die einzigen. Auch in Kassel  hat sich SorglosStrom wegen eines vergleichbar wettbewerbswidrigen Verhaltens seiner Mitarbeiter eine einstweilige Verfügung eingehandelt. Gleiches gilt für Halle. Dort hat das zuständige Landgericht ebenfalls eine einstweilige Verfügung erlassen. Und auch in Darmstadt beschweren sich Kunden beim örtlichen Versorger entega über Vertriebsmitarbeiter von SorglosStrom wegen ähnlich irreführender Behauptungen an der Haustür. Das lässt darauf schließen, dass das Vorgehen von SorglosStrom Methode hat und nicht auf das Fehlverhalten einzelner Kundenwerber zurückzuführen ist – auch wenn auf der Homepage das Gegenteil behauptet wird.

Vor einem Wechsel des Stromversorgers ist es ratsam, sich umfassend zu informieren, so der Rat der Verbraucherzentrale. Wer an der Haustür überrumpelt wurde und einen Stromliefervertrag abgeschlossen hat, kann diesen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Im Zweifelsfall sollte eine Beratung in einer Beratungsstelle der Neuen Verbraucherzentrale in Anspruch genommen werden.