Ungerechtigkeiten in der Krankenhausfinanzierung!

Jörg Heydorn: Wettbewerbsnachteile für die Krankenhäuser in MV nicht hinnehmbar

Die Koalitionsfraktionen fordern in der heutigen Landtagsdebatte mit einem Dringlichkeitsantrag „Gleiche Chancen für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern“. Hintergrund ist ein Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung, das am morgigen Freitag Gegenstand der Beratung im Bundesrat ist. Setzt sich die Bundesregierung mit ihren Vorstellungen durch, würden die Vergütungen für Krankenhausleistungen (die sog. Landesbasisfallwerte) nicht – wie eigentlich vorgesehen – bundeseinheitlich angeglichen, sondern auf dem gegenwärtigen Stand festgeschrieben werden. Da Mecklenburg-Vorpommern derzeit den geringsten Basisfallwert aller Bundesländer hat, würde dies eine Zementierung der ungerechten Vergütungsstruktur auf unabsehbare Zeit bedeuten. Hierzu erklärte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn:

„Es kann ja wohl nicht angehen, dass eine Krankenhausleistung in Mecklenburg-Vorpommern mit über 80 € weniger vergütet wird als im Bundesdurchschnitt! Worin sollte eine solche Ungerechtigkeit begründet sein? Und dass die Bundesregierung diese Ungerechtigkeit auch noch festschreiben will, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Es handelt sich um reine Besitzstandswahrung für diejenigen Länder, die sowieso schon hohe Vergütungen erhalten. Für unsere Krankenhäuser inklusive Universitätskliniken, die in den letzten Jahren einen eindrucksvollen Prozess der Effizienzsteigerung durchlaufen haben, bedeutet dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, konkret: 33 Mio. € weniger pro Jahr! Dies muss unbedingt verhindert werden!“