Unerlaubte Telefonwerbung reißt nicht ab

Verbraucherzentralen bemängeln halbherzige Gesetzeslage und fordern Perfider werdende Abzocke endlich einzudämmen

Wie die Neuen Verbraucherzentralen informierten, reißt die Abzocke über illegale Telefonwerbung nicht ab. Im Gegenteil: Firmen, die unerlaubt telefonisch für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, scheinen immer perfidere Konzepte zu ersinnen. So werden u.a. vermeintlichen Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung eingezogen.

In den vergangenen neun Monaten wurden durch die NVZ bundesweit über 80.000 Beschwerden diesbezüglich erfasst. „Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium ist schlicht zu halbherzig, um diesem unseligen Treiben endlich ein Ende zu bereiten,“ bedauert Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V.

Immer mehr Bundesländer, das Bundesverbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentralen fordern eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung und sprechen sich dafür aus, dass so abgeschlossene Verträge nicht ohne nachträgliche schriftliche Zustimmung der Verbraucher – per Brief oder E-Mail – wirksam werden dürfen.

Die Firma „Telomax GmbH“ z.B. rechnet auf skrupellose Weise wöchentlich 9,90 Euro per Telefonrechnung ab. Dabei beruft sich die Firma darauf, dass die Angerufenen einem fernmündlichen Vertragsschluss zugestimmt hätten und die wöchentliche Geldabbuchung somit rechtens sei. „Eine Pflicht zur nachträglichen Bestätigung des Angerufenen würde diesem Gebaren sehr schnell ein Ende setzen, weil ein Unternehmen wie Telomax diese Zustimmung als Beweis für den Vertragsabschluss vorweisen müsste“, erläutert Jürgen Fischer: „Bis sich das rechtlich durchgesetzt hat, reicht es nicht mehr aus, nur vorsorglich private Kontoauszüge auf eventuelle Abbuchungen hin zu überprüfen. Auch die Telefonrechnungen müssen sorgfältig gecheckt und im Zweifelsfall reklamiert werden.“

Rascher Handlungsbedarf besteht: Nur knapp ein Prozent der Verbraucher gab an, mit einem Anruf einverstanden gewesen zu sein. Bei jedem Fünften wurde das Verbot der Rufnummernunterdrückung missachtet. Fast jeder sechste Verbraucher sollte eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Zwei Drittel der Angerufenen wurde bei illegalen Anrufen zu einer Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie gelockt. Das belegen die bei den Verbraucherzentralen von März bis Ende November eingegangenen Beschwerden.