Umfassender Nichtraucherschutz als Konsequenz aus BVG-Urteil

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Einraumkneipen bestätigt die von der Linksfraktion von Anfang an vertretene Auffassung, dass das Nichtraucherschutzgesetz des Landes verfassungswidrig ist“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Marianne Linke.


„Wir haben immer darauf hingewiesen, dass das Gesetz gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und zudem nichts mit konsequenten Nichtraucherschutz zu tun hat“, so Frau Dr. Linke. „Die einzige Schlussfolgerung aus dem Urteil kann nur sein, einen umfassenden Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen herzustellen, d.h. das Rauchen in allen gastronomischen Einrichtungen zu untersagen“, betonte Frau Dr. Linke.

„Wenn Herr Sellering jetzt sagt, auch sein Haus habe diese Ansicht schon immer vertreten, dürfen wir gespannt sein, ob er erneut vor der CDU einknickt, die als Konsequenz aus dem Urteil lediglich eine Kennzeichnungspflicht für Gaststätten einführen möchte“, so Frau Dr. Linke.