Über Milliardeninvestition wird im normalen Verwaltungsverfahren entschieden!

Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, hat in Zusammenhang mit der fortgesetzten Diskussion zum geplanten Bau eines Steinkohlekraftwerkes am Standort Lubmin deutlich gemacht, dass über die rechtliche Zulässigkeit der Investition in einem normalen Verwaltungsverfahren entschieden werde.

„Die mit zwei Milliarden Euro größte Einzelinvestition in Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 kann zu einer Initialzündung für den Industrie- und Wissensstandort Greifswald-Lubmin führen. Über die rechtliche Zulässigkeit wird im Rahmen eines normalen Verwaltungsverfahrens auf Basis der Gesetze entschieden. Es ist gut, dass die Zeiten vorbei sind, in denen eine Partei entscheiden konnte, wo Arbeitsplätze geschaffen werden und wo nicht. Deshalb muss die Meinungsäußerung einer Partei im gegenwärtigen Stadium des Genehmigungsverfahrens und auch mit Blick auf den ratifizierten Koalitionsvertrag nicht mehr kommentiert werden“, so Wolfgang Waldmüller.

Der CDU-Politiker unterstrich, dass die CDU-Fraktion im Landtag dem Vorhaben positiv gegenüberstehe. Die Fraktion werde jedoch jedes Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens mittragen.