Trennung der Aufgaben von Polizei und Armee muss bestehen bleiben

Die Ablehnung des Antrags „Kein militärischer Bundeswehreinsatz im Innern“ durch die Mehrheit der Regierungsfraktionen ist nach Ansicht des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Peter Ritter, insbesondere ein Armutszeugnis für die SPD.


„Entgegen ihrer Beteuerungen auf Bundes- und auf Landesebene, dem Ansinnen der Bundesregierung, zur Bekämpfung ‚terroristischer Gefahr’ die Bundeswehr künftig auch im Inland einzusetzen, entschieden entgegen zu treten, hatte die SPD nicht den Mut, dem Antrag zuzustimmen“, sagte Ritter am Donnerstag. „Die Argumentation, man müsse die Koalitionsdisziplin wahren, ist unglaubwürdig, denn in grundsätzlichen politischen Fragen, ist es durchaus üblich, die Abstimmung frei zu geben.“

„Die Bundeswehreinsätze beim G-8-Gipfel in Heiligendamm waren höchst umstritten und wurden von vielen als ‚Testlauf’ für den Einsatz der Bundeswehr im Innern gewertet“, sagte Ritter. Denn der Einsatz der Bundeswehr im Innern mit militärischen Mitteln habe mit technischer Amtshilfe nichts zu tun. „Diesen Bestrebung muss ein Riegel vorgeschoben werden, die im Grundgesetz festgeschriebene strikte Trennung der Aufgaben von Polizei und Armee darf nicht aufgeweicht werden“, betonte Ritter.