Torsten Renz: Beamtenrechtsneuordnungsgesetz beschlossen

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Torsten Renz, teilte nach der Sitzung des Innenausschusses mit, dass der federführende Ausschuss dem Gesetzentwurf zum Beamtenrechtsneuordnungsgesetz heute zugestimmt habe.

„In der heutigen abschließenden Beratung hat der federführende Innenausschuss dem Beamtenrechtsneuordnungsgesetz zugestimmt. Zentrales Anliegen der CDU-Fraktion war es, ein Gesetz zu beschließen, das auch den besonderen Bedürfnissen der Vollzugsbeamten bei der Polizei und im Justizdienst und den Feuerwehrbeamten gerecht wird. Polizei- und Justizvollzugsbeamte können für zwei erbrachte Jahre Wechselschichtdienst einen Monat früher in den Ruhestand gehen. Das bedeutet, nach 40 Jahren geht der Beamte mit 60 Jahren und vier Monaten in Pension. Es ist gelungen, für die Feuerwehrbeamten eine entsprechende Regelung zu schaffen, die ihre Belastungen ausgleicht.

Außerdem haben wir die Altersgrenze für ehrenamtliche Bürgermeister für die Erstwahl von 58 auf 60 und für die Wiederwahl von 62 auf 64 angehoben.

Zudem wird es künftig einen Aufwendungsersatzanspruch für Fortbildungen geben. Beamte, für die der Dienstherr die meist sehr teuren Fortbildungen bezahlt, müssen ihm vier Jahre erhalten bleiben. Anderenfalls müssen sie Teile der Fortbildung selbst zahlen.

Mit dem Beamtenrechtsneuordnungsgesetz wird ein modernes Gesetz geschaffen, das dem Leistungsprinzip gerecht wird. Außerdem wird mehr Flexibilität im norddeutschen Raum erreicht“, so Torsten Renz.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion bedauerte abschließend, dass es wegen eines gegenteiligen Beschlusses der SPD-Fraktion bislang nicht gelungen sei, einen ausdrücklichen Verweis auf die bundesgesetzlichen Regelungen zur Überprüfung von Beamten, Angestellten und Wahlbeamten auf eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) in das Gesetz aufzunehmen. „Ein solcher klarstellender Verweis würde dem Land gut zu Gesicht stehen, auch weil das Beamtenstatusgesetz des Bundes, das Stasi-Unterlagengesetz und die Erlasse des Innenministeriums zur Wehrhaften Demokratie weiter eine Überprüfung sicherstellten“, so Torsten Renz.

Jutta Hackert