Tierschutz: Landwirtschaftsminister weist Antrag der Linksfraktion zurück

„Überarbeitung des Tierschutzgesetzes besser als Verbandsklagerecht“

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus  hat in der heutigen Landtagsdebatte den Antrag der Fraktion DIE LINKE,  per Gesetz auf Landesebene ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einzuführen, zurückgewiesen. Die Forderung sei nicht neu. Verbunden sei damit die Hoffnung, Verbesserungen im Umgang mit Tieren zu erreichen.So sollen zum Beispiel behördliche Entscheidungen zu Genehmigungen von Tierversuchen oder andere Einzelfallentscheidungen gerichtlich hinterfragt und ggf. geändert werden können.

„Eine solche gerichtliche Überprüfung ist für alle Beteiligten zeit- und kostenaufwendig. Außerdem müssen sich diejenigen, die so etwas fordern, auch fragen, welche tatsächlichen Verbesserungen mit so einem Verfahren erreicht werden können. Man darf nicht vergessen, dass im Klageverfahren immer nur zu dem jeweiligen konkreten Einzelfall entschieden wird. Auswirkungen auf allgemeingültige Tierschutzvorgaben durch gerichtliche Präzedenzentscheidungen dürften eher selten vorkommen“, erläuterte der Minister. Das eigentliche Ziel „mehr Tierschutz“ einzubringen werde damit nicht erreicht.

Die Landesregierung verfolge deshalb schon seit Jahren den genau entgegengesetzten Ansatz und bezieht die Tierschutzverbände von Anfang an in alle Fragen des Tierschutzes und vor allem in die Rechtssetzung ein. Über den Tierschutzbeirat des Ministeriums werden sie an allen wichtigen Entscheidungen beteiligt.
„Das heißt natürlich nicht, dass in unserem Land in Sachen Tierschutz nichts mehr zu tun ist. Ich trete nach wie vor ausdrücklich für einen verbesserten Schutz der Tiere ein. Ich werde einen gesellschaftlichen Dialog zum tierschutzgerechten Umgang mit Tieren in Gang bringen, mit dem Ziel einen gesellschaftlichen Konsens zu finden, wie Tierhaltung künftig aussehen soll“, so der Minister.

Notwendig sei dabei auch eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. „Wir brauchen klare Festlegungen bezüglich der Verantwortung der Tierhalter für das Wohlbefinden der Tiere – und zwar unabhängig von der Größe der Tierhaltungsanlage – und wir brauchen vor allem noch bessere Kontrollmechanismen“, betonte Dr. Backhaus.

Der Minister verwies aber zugleich auf eine gute Kontrolltätigkeit der Behörden. So wurden im Jahr 2010 insgesamt 1.233 kontrollpflichtige Betriebe überprüft. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Legehennenhaltung. Von den 87 kontrollpflichtigen Betrieben wurden 70 Betriebe (80%) kontrolliert. Von den insgesamt 2.604 Rinder haltenden Betrieben waren es immerhin 331 (12,7 %) Betriebe und von den 2.636 Schweine haltenden Betrieben wurden 136 (5,1 %) untersucht. In über 80 Prozent (= 1008 Betriebe) der im Jahr 2010 kontrollierten Betriebe ergaben sich keine tierschutzrelevanten Beanstandungen.

„Das sind erfreuliche Ergebnisse, aber damit wollen wir uns nicht zufrieden geben. Ich fordere weiterhin die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleinrichtungen und für Anlagen zur Betäubung von Tieren im Rahmen der Schlachtung und Tötung. Nur diese Maßnahmen, für die allerdings eine breite Unterstützung notwendig ist, können aus meiner Sicht eine nachhaltige und dauerhafte Optimierung zum Schutz der Tiere bewirken“, so der Minister abschließend.

„Nach Abwägung der genannten Gründe komme ich daher zu der Auffassung, dass eine Überarbeitung des Tierschutzrechtes mit dem Ziel des nachhaltigen und effektiven Tierschutzes sinnvoller ist als ein länderspezifisches Klagerecht. Eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene für ein Verbandsklagerecht der Tierschutzverbände würde ich aber unterstützen.“

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV