Testkäufe alleine reichen nicht

Der Trend zu Alkohol-Exzessen bei jungen Menschen ist ungebrochen. Immer noch bekommen Kinder und Jugendliche in Supermärkten, Kiosken, Tankstellen oder auf Festveranstaltungen ohne große Probleme Alkohol.

Damit der Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen verringert wird, bedarf es umfangreicher Präventionsmaßnahmen.

„Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung MV (LAKOST) ist gerne bereit, Städten, Landkreisen und Festveranstaltern bei der Erarbeitung von Präventionskonzepten zu
unterstützen“, sagt Rainer Siedelberg, Geschäftsführer der LAKOST MV.

Testkäufe können dabei ein Baustein sein, um die Anwendung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in allen gastronomischen Einrichtungen konsequenter zu kontrollieren. Das Risiko, ertappt zu werden, verfehlt seine Wirkung nicht.

Die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes muss zur Selbstverständlichkeit und damit der Zugang und Erwerb von Alkohol für Jugendliche erschwert werden.

Es ist klar, dass jugendliche Testkäufer (in der Regel 16- bis 17jährige) entsprechend vorbereitet werden müssen. Diese werden z.B. durch das Jugendamt für ihren Einsatz geschult
und pädagogisch begleitet. Ebenso müssen die Eltern dem Einsatz zustimmen. Und schließlich kommen die jugendlichen Testkäufer nur in Begleitung von Behördenmitarbeitern zum Einsatz.
In anderen Bundesländern werden u.a. Jugendliche von Verwaltungsfachschulen oder Polizeischüler eingesetzt.

„Es muss sich eine „Kultur des Hinsehens“ entwickeln, d.h. Jugendliche wissen beim Kauf von Alkohol, dies geht nicht ohne einen Ausweis. Es reicht nicht aus, dass z. B. in den
gastronomischen Einrichtungen das Jugendschutzgesetz aushängt. Viel wichtiger ist die aktive Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen, wofür das Personal entsprechend geschult sein sollte. Dies gilt auch für Honorarkräfte an den Tankstellen.

Wenn hier alle verantwortungsbewusst handeln, wäre schon ein wichtiger Schritt getan, so Rainer Siedelberg.