Tesch begrüßt Entscheidung zum Zusammenschluss Kliniken Greifswald und Wolgast

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat heute im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens dem Antrag des Universitätsklinikums Greifswald auf Zusammenschluss mit dem Kreiskrankenhaus Wolgast zugestimmt.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat das gesamte Verfahren eng begleitet und wurde dabei vom Wissenschaftsrat konstruktiv unterstützt.

Bildungsminister Henry Tesch sowie der Aufsichtsratsvorsitzende des Universitätsklinikums, Staatssekretär Udo Michallik, gratulieren dem Vorstand des Universitätsklinikums und dem Landkreis Ostvorpommern zu diesem Ergebnis und hoffen nunmehr auf eine gedeihliche Entwicklung beider Krankenhaus- und Forschungsstandorte zum Wohle der Patienten, der Universität und der Region.

Bildungsminister Tesch: „Durch diesen Zusammenschluss wird die Qualität der Gesundheitsversorgung der gesamten Region Ostvorpommern und darüber hinaus positiv beeinflusst“. Staatssekretär Michallik ergänzte: “Das Bundesministerium ist den Empfehlungen der Monopolkommission gefolgt, die mit der Existenzsicherung des Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultät der Universität Greifswald als Gemeinwohlvorteil argumentierte.“

Der Kreistag des Kreises Ostvorpommern hatte Ende des Jahres 2005 beschlossen, das Kreiskrankenhaus Wolgast formal und materiell zu privatisieren und 94,5 % der Anteile an das Universitätsklinikum Greifswald zu verkaufen. Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss im Dezember 2006 untersagt, da dieser die marktbeherrschende Stellung des Universitätsklinikums auf dem Krankenhaussektor in der Region Greifswald und Umland verstärkt hätte.

Das Universitätsklinikum hat daraufhin einen Antrag auf Ministererlaubnis beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gestellt. In diesem Verfahren wird überprüft, ob die gesamtwirtschaftlichen Vorteile des Zusammenschlusses die damit verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen aufwiegen oder ein übergeordnetes Interesse der Allgemeinheit vorliegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat dazu ein Sondergutachten der Monopolkommission eingeholt, das am 26. März 2008 veröffentlicht wurde.

Die Monopolkommission kommt zu dem Ergebnis, dass der Gemeinwohlvorteil einer nachhaltigen Sicherung des Universitätsklinikums und dem damit verbundenen langfristigen Erhalt der Medizinischen Fakultät an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald gegenüber der vergleichsweise geringen Wettbewerbsbeschränkung überwiegt.

Im Ergebnis der öffentlichen Verhandlung des Antrages zur Ministererlaubnis, die am 3. April 2008 stattfand, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dem Universitätsklinikum Greifswald die Ministererlaubnis zum Zusammenschluss mit dem Kreiskrankenhaus Wolgast erteilt.