Teleshopping: Probleme bei Warenrücksendung

Gegenwärtig beschäftigen die Verbraucherschützer Beschwerden von Verbrauchern, die beim Teleshoppinganbieter TVM (Television Merchandising AG mit Sitz in Liechtenstein) gekauft haben.

Auf den Privatsendern DSF, Tele5 und Das Vierte bietet die TVM AG auch Produkte in Deutschland an. Bei Reklamationen und Rücksendung von Waren vergehen allerdings manchmal bis zu einem viertel Jahr bevor der Verbraucher sein Geld von der TVM AG zurück erhält. Wer nicht hartnäckig genug ist, erhält allerdings nur eine Warengutschrift auf dem Kundenkonto und diese auch nicht in voller Höhe des Einkaufspreises. Diese rechtswidrige Verhaltensweise bekämpft u.a. auch Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der NVZ und gibt nachfolgende Tipps.

Preise vergleichen – Vor der Bestellung sollten Sie sich über das gewünschte Produkt informieren und Preis und Qualität vergleichen, achten Sie auch auf versteckte „Gebühren“ in den (AGB) Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen –  Die Geschäftsbedingungen sollten transparent sein und bereits vor Vertragsabschluss auf sie aufmerksam gemacht werden. Nachgereichte Klauseln oder zusätzliche Gebühren wie Nachforderungen von Versandspesen, die vorher nicht in den AGB standen, sind in der Regel unwirksam. Darüber hinaus sollten die AGB auch ohne Lupe lesbar sein. Ist dies nicht der Fall, dann könnte sich in bestimmten Fällen bei Rücktrittsproblemen der Kunde darauf beziehen und dagegen klagen.

Bei Teleshoppingfirmen mit Sitz im Ausland – Die rechtliche Durchsetzung von Forderungen gegenüber ausländischen Teleshopunternehmen die ihren Sitz in Norwegen, Island, Gibraltar, Liechtenstein und der Schweiz haben, kann man seit dem so genannten Luganer Übereinkommen von Deutschland aus, an dem für seinen eigenen Wohnsitz zuständigen Gericht nach deutschem Recht einklagen.

Widerrufs- und Rückgaberecht beachten –  Bei Bestellungen übers Fernsehen gibt es ein 14tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt in der Regel, sobald der Artikel geliefert wurde, also mit Erhalt der Belehrung über das Widerrufsrecht. Verweist der Versender bis dahin nicht auf dieses Recht, dann verlängert sich die Rückgabefrist für den Verbraucher auf sechs Monate.

Zahlungsvereinbarung – Zahlen Sie nach Möglichkeit per Rechnung. Achten Sie bei der Bezahlung per Kreditkarte auf zusätzliche „Gebühren“. Bei Zahlung per Nachnahme, kaufen Sie oftmals die Katze im Sack und kommen bei einem Widerruf schlecht an Ihr Geld ran.

Gern beraten Sie die Verbraucherschützer des Landes individuell zu Problemen mit Ihrem Teleshoppinganbieter.