Telekommunikationsüberwachung in MV rechtens

Innenminister weist Darstellung der „Ostseezeitung“ zurück

Innenminister Lorenz Caffier wies heute die Darstellung in einem Artikel der „Ostseezeitung“ als bloße Unterstellung zurück. „Wir halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben und die eingesetzte Software gewährleistet auch deren technische Umsetzung, da insbesondere für die Löschung von Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, ein zusätzliches Programm eingesetzt wird“, so der Minister.

„Die Telekommunikation darf nach den Regelungen der Strafprozessordnung auch nur bei schweren Straftaten überwacht, aufgezeichnet sowie auch nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen unabhängigen Richter angeordnet werden.
Wenn bei einer zulässigen Telekommunikationsüberwachung tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch die Überwachung allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt worden sind (§ 100a Abs. 4 StPO), dürfen diese Erkenntnisse nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber werden unverzüglich gelöscht. An diese gesetzlichen Vorgaben hält sich Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich. Die Entscheidung darüber, ob ein Gespräch dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen ist, obliegt im Übrigen der unabhängigen Justiz“, heißt es aus dem Innenministerium MV.