Telefonwerbung: „Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung mbH“

Wen nerven lästige Werbeanrufe nicht?

Tagtäglich werden Verbraucher mit scheinbar lukrativen Geldanlagen, gewinnträchtigen Lotteriespielen, Versicherungen, billigen Telefontarifen oder Zeitungsabos per Telefon konfrontiert. Mehr oder weniger professionelle Verkaufsstrategen drängen auf diese Art und Weise Verbraucher zum Vertragsabschluss und das trotz gesetzlichem Verbot! Mit ebensolchem „kalten Anruf“ versucht nun eine Firma mit dem wohlklingenden Namen „Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung“ mit Sitz in Berlin, Verbraucher zu überreden, sich künftig vor „kalten Anrufen“ anderer Anbieter  schützen zu lassen.  Allerdings nicht selbstlos. Ganze 59,00 € (!) sollen Verbraucher einmalig dafür zahlen. Verbraucherberater Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale gibt zu Bedenken: „Der Trick mit der Telefonwerbung gegen Telefonwerbung ist unseriös und auch nicht erlaubt.“

Werbeanrufe sind nur bei ausdrücklicher Einwilligung durch den Verbraucher zulässig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000 muss diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen, darf also nicht erst zu Beginn des Gesprächs eingeholt werden. Oft geben Verbraucher aber unwissentlich etwa bei Preisausschreiben oder im Internet eine solche Einwilligung ab. Sie können diese jedoch jederzeit widerrufen.

Das Landgericht Essen hat auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg einer Essener Firma namens „Verbraucherschutzhilfe“ untersagt, telefonisch für einen Schutz gegen unerwünschte Telefonwerbung zu werben. Die Firma hatte ab dem vergangenen Sommer reihenweise Telefonkunden angerufen und ihnen angeboten, sie künftig vor ungewollter Telefonwerbung zu schützen.

Die Neue Verbraucherzentrale ist allen Verbrauchern gern behilflich, sich kostenfrei in so genannte Robinsonlisten einzutragen zu lassen und sie hält wichtige Tipps zum Thema in zwei kostenlosen Infoblättern bereit: „Ärgernis Werbung“ und „Kein Abschluss unter dieser Nummer!“.

2 Kommentare zu „Telefonwerbung: „Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung mbH““

  1. Ende März/Anfang April erhielt ich einen Anruf eines ihrer Herren der mir anbot, für 59:- € gegen Werbeanrufe geschützt zu werden. Ich habe mich für die Sache durchaus interessiert, ihm jedoch erklärt, daß ich telefonisch keinerlei Vertrag mehr abschließe, er möchte mir doch bitte Infomaterial und Antragsformular schriftlich zukommen lassen. Darauf hab ich nichts mehr von Ihnen gehört oder gelesen.
    Nun finde ich aber in meinem Kontoauszug eine Abbuchung vom 18.4.08 durch „Einzugsauftrag“ zugunsten ihres Vereins. Wer, bitteschön, hat sie zu diesem Einzug ermächtigt? Ich jedenfalls nicht!
    Ich erwarte baldigt eine Antwort von Ihnen, und ebenso verlange ich die sofortige Rückerstattung des Betrages. Ansonsten wird die Angelegenheit mein Rechtsanwalt weiterbearbeiten.

  2. Ende März/Anfang April erhielt ich einen Anruf eines ihrer Herren der mir anbot, für 59.- € gegen Werbeanrufe geschützt zu werden. Ich habe mich für die Sache durchaus interessiert, ihm jedoch erklärt, daß ich telefonisch keinerlei Vertrag mehr abschließe, er möchte mir doch bitte Infomaterial und Antragsformular schriftlich zukommen lassen. Darauf hab ich nichts mehr von Ihnen gehört oder gelesen.
    Nun finde ich aber in meinem Kontoauszug eine Abbuchung vom 18.4.08 durch „Einzugsauftrag“ zugunsten ihres Vereins. Wer, bitteschön, hat sie zu diesem Einzug ermächtigt? Ich jedenfalls nicht!
    Ich erwarte baldigt eine Antwort von Ihnen, und ebenso verlange ich die sofortige Rückerstattung des Betrages. Ansonsten wird die Angelegenheit mein Rechtsanwalt weiterbearbeiten.

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