Tag des Grundgesetzes auch in Mecklenburg-Vorpommern

Staatssekretär Thomas Lenz: Die wehrhafte Demokratie wird die Instrumente des Grundgesetzes im Kampf gegen den Extremismus entschlossen nutzen!


Wie soll sich eine Demokratie vor extremen politischen Kräften schützen? Diese zentrale Frage beschäftigte bereits die Gründerväter und –mütter bei der Erarbeitung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die Weimarer Republik war nicht zuletzt an grundlegenden Mängeln der Reichsverfassung gescheitert. Mit ihrer wertneutralen Haltung hatte sie dem zerstörerischen Programm der Nationalsozialisten letztlich nicht genug entgegenzusetzen. Das Grundgesetz sollte extremistischen Positionen nicht schutzlos ausgeliefert sein.
Insbesondere galt es vor dem Hintergrund der Weimarer Erfahrungen der allmählichen Unterwanderung des Staates und seiner Institutionen, der Infiltration in die Ämter und der anschließenden Aushöhlung der Verfassungsordnung einen Riegel vorzuschieben. Das Grundgesetz sollte deshalb nach Meinung des Parlamentarischen Rates in Abkehr von der Wertneutralität nicht nur freiheitlich, sondern auch wertgebunden sein. Aus den Erfahrungen mit extremistischen Ideologien wurde im Grundgesetz ein  komplexes und vielschichtiges Verfassungsschutzsystem verankert, das es unmöglich machen soll, die wehr- und werthafte Demokratie anzugreifen, sie auszuhöhlen oder gegen sich selber zu missbrauchen.

„Wir Demokraten sind verpflichtet, die Instrumente zwar mit Augenmaß, aber auch entschlossen zu gebrauchen, um unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung zu verteidigen“, sagte der Staatssekretär im Innenministerium Thomas Lenz auf einem Workshop an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow anlässlich des heutigen Tages des Grundgesetztes.

Deutschland habe sich zudem in einem Zusatzbrief zum Zwei-plus-Vier-Abkommen von 1990 ausschließlich dafür verbürgt, seine Verfassung gegen verfassungsfeindliche Parteien zu schützen, zur Not durch deren Verbot. Das betrifft auch Parteien und Vereinigungen mit nationalsozialistischen Zielsetzungen.

Wie notwendig eine wehrhafte Demokratie im Kampf gegen den Rechtsextremismus auch heute ist, verdeutlichte der Staatssekretär anhand von Äußerungen des NPD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Udo Pastörs  und des NS-Propagandaministers Joseph Goebbels. „Die Parallelen sind mehr als offenkundig und nicht zuletzt vor diesem Hintergrund setzt sich Innenminister Lorenz Caffier bei seinen Kollegen aus den Ländern weiter dafür ein, dass die Materialsammlung des Bundes zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Neuauflage des NPD-Verbotsverfahrens vervollständigt wird und bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten ein erneuter Anlauf zum Verbot der NPD genommen wird“, hob der Staatssekretär hervor.