Streitpunkt Parabolantenne: Erlaubnis des Vermieters nötig

Für viele Mieter ist die Parabolantenne das informationelle Tor zur Welt. 16 Millionen Haushalte in Deutschland nutzen diese Technik.

Gerade ausländische Mitbürger nutzen sie, um sich in ihrer Muttersprache Informationen aus ihrem Heimatland zu beschaffen. Doch die Vermieter fühlen sich vom Antennenwald an Hauswänden oder auf Balkonen in ihrem ästhetischen Empfinden und ihren Eigentumsrechten gestört. Seit vielen Jahren beschäftigt deshalb diese Problematik die Gerichte.

Das Grundgesetz garantiert die Informationsfreiheit. Mieter müssen die Möglichkeit haben, die üblichen Rundfunk- und Fernsehprogramme zu empfangen. Für ausländische Mitbürger bedeutet dies ein Recht auf Empfang ihrer Heimatprogramme. Das bedeutet nicht, dass das Anbringen einer Satellitenschüssel in jedem Fall erlaubt ist. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. April 2007 (Az. VIII ZR 63/04) entschieden, dass ein ausländischer Mieter keine Parabolantenne anbringen darf, wenn er über seinen Breitbandkabelanschluss, auch digital verschlüsselt, Programme aus seinem Heimatland empfangen kann.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen rät den Mietern, ihre Vermieter immer vorher um Erlaubnis zur Anbringung einer Parabolantenne zu bitten.

VNW Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß:

„Das Urteil schafft Klarheit für Vermieter und Mieter. Ist ein Kabelanschluss vorhanden, mit dem der Mieter ausländische Programme empfangen kann, ist damit dem Grundrecht der Informationsfreiheit Genüge getan. Das Eigentumsgrundrecht des Vermieters geht hier vor, er muss die Verschandelung seines Gebäudes durch eine Schüssel nicht dulden.“

Auch die technischen Möglichkeiten des Internets spielen bei der Rechtsprechung zunehmend eine Rolle. Das Amtsgericht Frankfurt/M. verurteilte eine Mieterin zur Entfernung ihrer Parabolschüssel (Az. 33 C 3540/07). Im Streitfall war der Empfang von Heimatprogrammen über Videostream im Internet möglich. Das Gericht hielt es daher für zumutbar, die gewünschten Fernsehprogramme über das Internet anzusehen.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 316 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In ihren 722.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen.