Steuerhinterziehung: Erste Selbstanzeige in MV eingegangen

Nach Aufdeckung der zahlreichen Fälle von Steuerhinterziehung in der vergangenen Woche und einem öffentlichen Aufruf des Bundesfinanzministeriums zur selbständigen Anzeige des eigenen Steuerbetruges ist es nun auch in Mecklenburg-Vorpommern zu einer ersten Selbstanzeige gekommen.

Die Voraussetzungen und die rechtlichen Folgen einer Selbstanzeige sind in der Abgabenordnung geregelt. Demnach bleibt die Tat straffrei, wenn die hinterzogenen Steuern inklusive 6% Hinterziehungszinsen nachgezahlt werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn noch keine konkreten Ermittlungen aufgenommen wurden und der Täter auch nicht mit der Entdeckung seiner Tat rechnen müsste.

Finanzministerin Sigrid Keler forderte heute reuige Steuersünder auf, diesem Beispiel zu folgen: „Die Ereignisse der letzten Tage zeigen, dass der Staat wehrhaft ist und auch die großen Steuerbetrüger gefasst werden können. Dies sollte allen eine Warnung sein: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die Möglichkeit einer straffreien Selbstanzeige baut eine Brücke zurück in die Solidargemeinschaft, die auch genutzt werden sollte. Wann, wenn nicht jetzt?“

Keler äußerte weiterhin ihr Unverständnis darüber, dass eine große Zahl der vermeintlichen Eliten dieses Landes, Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht werden: „Hier wird wohl nach dem Motto gehandelt ‚Wir Reichen können uns einen armen Staat leisten‘. Das aber auch der persönliche Reichtum Einzelner vom Wohlergehen Aller abhängt, verlieren diese Menschen aus den Augen. Wer soll denn die stets geforderte gute Schulbildung unserer Kinder, die innere Sicherheit, den Umweltschutz, gut ausgebaute Straßen usw… gewährleisten, wenn nicht der Staat durch seine Steuereinnahmen? Von der Steuerehrlichkeit aller Bürger hängt das Gelingen unserer Gesellschaft ab.“