StarCom telekommunikations OHG in der Kritik bei den Verbraucherschützern

Der Münchner Telekommunikationsanbieter ist bei den Verbraucherschützern in Mecklenburg-Vorpommern stark in Kritik geraten.

Wie Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale berichtet, liegen dem Juristen zur „StarCom“ zahlreiche  Beschwerden von Verbrauchern vor. Dabei ist auffällig, dass es sich überwiegend um ältere Menschen handelt, welche immer wieder beschreiben, mit falschen Versprechen zur Unterschrift eines Preselection-Vertrages überredet worden zu sein.

Viele Verbraucher fühlen sich von den Werbern zur Unterschrift regelrecht genötigt. Oftmals sollen nicht einmal Vertragsunterlagen ausgehändigt werden, so dass es den Verbrauchern hinterher umso schwerer fällt nachzuvollziehen, was sie überhaupt unterschrieben haben und vor allem, wie sie davon wieder loskommen.

Die Palette der Beschwerden reicht von der Nichtanerkennung von Widerrufen und Kündigungen seitens StarCom über Forderungen von „Vertragsauflösegebühren“ bis zum Vorwurf der Fälschung von Unterschriften auf den Vertragsunterlagen und dem Unterschieben von weiteren Abo-Verträgen.

Die Verbraucherzentrale rät: Generell sollten Sie keine Unterschriften zwischen Tür und Angel leisten!
Halten Sie sich immer die Option offen, Vergleichsangebote einzuholen. In jedem Fall ist es wichtig, auf die Durchschrift des Vertrages zu bestehen. Wer darauf verzichtet, hat es im Ernstfall schwer, den Vertrag rückgängig zu machen.

Vertragserklärungen, die quasi an der Haustür getroffen wurden, können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt erst dann, wenn der Kunde über diese Möglichkeit wirksam informiert wurde. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Achten Sie darauf, dass Sie den Widerruf oder die Rücksendung auch beweisen können (Einschreiben).