Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten rasch ermöglichen

Nach Informationen der europa- und rechtspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, wird ihre Fraktion auf der kommenden Landtagssitzung beantragen, dass die Europäische Richtlinie zum Gebrauch der Muttersprache im Strafverfahren in MV rasch umgesetzt wird.

„Beschuldigte, die der Landessprache nicht oder nur unzureichend mächtig sind, haben nach der Richtlinie den Anspruch auf unentgeltliche Dolmetscher- und Übersetzerleistungen“, so Frau Borchardt am Donnerstag. Nur mit dieser Stärkung der Verfahrensrechte seien die Verteidigung und ein faires Verfahren in vollem Umfang sichergestellt.

Die Richtlinie räumt den Mitgliedsstaaten darüber hinaus die Möglichkeit ein, das Schutzniveau für Beschuldigte noch stärker zu erhöhen. „Es sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Stärkung der Verfahrensrechte bereits im Untersuchungshaftvollzugsgesetz des Landes vorzunehmen“, sagte Frau Borchardt. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Koalitionsfraktionen dem Ansinnen einer möglichst raschen Umsetzung nicht verwehren. „Schließlich hat auch die Konferenz der Justiministerinnen und Justizminister vergangene Woche in Hamburg die rasche Umsetzung dieser Vorhaben begrüßt.“

Claudia Schreyer