Staatssekretär Dopp empfängt Vertreter der SED-Opferverbände im Justizministerium

Staatssekretär Rainer Dopp hat heute im Justizministerium Vertreter der SED-Opferverbände empfangen und über die aktuelle Situation bei den Anträgen zur SED-Opferrente informiert.

„Bis zum heutigen Tag sind bereits mehr als 5.000 Anträge auf SED-Opferrente im Justizministerium eingegangen. Bis Weihnachten werden etwa 500 Anträge positiv beschieden sein. Viele SED-Opfer werden deshalb im Januar 2008 die Zuwendung erhalten und zwar rückwirkend seit dem Monat nach der Antragstellung,“ sagte Dopp heute in Schwerin.

Das Gesetz zur SED-Opferrente war Ende August 2007 in Kraft getreten. Bereits im Oktober wurden die ersten Bewilligungsbescheide erlassen. „Das Justizministerium ist bestrebt, die Bearbeitung der Anträge auf SED-Opferrente weiter zu beschleunigen. Durch Personalverstärkung wollen wir erreichen, dass alle Anspruchsberechtigten ihren Bescheid bis spätestens Mitte des nächsten Jahres erhalten haben. Vorrangig wird über die Anträge der älteren SED-Opfer entschieden,“ so Dopp.

Jeder Antragsteller erhält so schnell wie möglich eine Eingangsbestätigung (bis jetzt ca. 3.500), eine etwaige Bitte, fehlende Unterlagen nachzureichen, und schließlich seinen Bescheid. Es ist nachvollziehbar, dass die SED-Opfer nach dem Bearbeitungsstand fragen wollen. Jede dieser Anfragen, ebenso wie die Bearbeitung von Petitionen oder sonstiger Eingaben, bindet allerdings Arbeitszeit. „Ich bitte daher alle Antragsteller um die erforderliche Geduld. Die zwischen dem Monat nach der Antragstellung und Aufnahme der Rentenzahlung aufgelaufenen Beträge werden nachgezahlt,“ so Dopp.

Anspruch auf die Zuwendung haben Personen, die in der ehemaligen DDR eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten haben. Voraussetzung ist, dass der Betroffene strafrechtlich rehabilitiert wurde oder eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten hat. Außerdem wird die Zuwendung nur bei Bedürftigkeit gewährt. Die maßgebende Einkommensgrenze liegt derzeit bei 1.041 € für Alleinstehende und 1.388 € für Verheiratete. Renten werden nicht zum Einkommen gerechnet. Die Zuwendung beträgt monatlich 250 Euro.

Weitergehende Informationen zur Opferrente sind auf der Internet-Seite des Justizministeriums unter www.jm.mv-regierung.de unter dem Stichwort „SED-Opferrente“ einzusehen. Dort steht auch ein Antragsformular zum Herunterladen zur Verfügung.