Staatsanwaltschaft Rostock ordnet die Freilassung eines Tatverdächtigen an

Die seit Auffindung der Christin und Lukas M. am Mittwochnachmittag von der Staatsanwaltschaft Rostock und der erweiterten Mordkommission der Kriminalpolizei Rostock mit Nachdruck geförderten Sicherungen und Auswertungen von Spuren lassen durchgreifende Zweifel an der Täterschaft des Manfred B. (57) aus Westenbrügge aufkommen.

Manfred B. befand sich seit Donnerstag wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft, nachdem er in zeitlicher und örtlicher Nähe zu dem Überfall angetroffen wurde und keine plausible Erklärung für seinen dortigen Aufenthalt liefern konnte.

Die bis Samstag am Tatort gesicherten Spuren lassen nach vorläufigen Ergebnissen der rechtmedizinischen und kriminaltechnischen Auswertung nicht auf die Täterschaft des Manfred B. schließen. Die Staatsanwaltschaft Rostock hat deshalb am Sonntagmittag seine Freilassung angeordnet und wird beim Amtsgericht Bad Doberan die Aufhebung des gegen ihn gerichteten Haftbefehls beantragen.

Die Staatsanwaltschaft und Mordkommission gehen mit hohem Einsatz den neuen Spuren und Hinweisen nach. In diesem Zusammenhang wird mit besonderer Dringlichkeit an den mit der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 verkündeten Aufruf erinnert, der Polizei sachdienliche Informationen zu der darin beschriebenen Person zu melden.

Einzelheiten der gegenwärtigen Beweismittel- und Spurenlage werden vorläufig nicht mitgeteilt, um den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden.