Staatsanwaltschaft Rostock erhebt Anklage wegen der Ausschreitungen bei dem Bützower Stadtfest

Ein Angeschuldigter befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft
Mit Anklageschrift vom 10. Dezember 2007 hat die Staatsanwaltschaft Rostock Anklage bei dem Amtsgericht Güstrow – Jugendschöffengericht – gegen sechs Männer im Alter von 17 bis 24 Jahren erhoben, die nach dem Stadtfest „13. Gänsemarkttage“ in Bützow unter anderem mehrere Getränkewagen umgestürzt und die „RAMO-Pizzeria“ des pakistanischen Staatsangehörigen Saqib M. verwüstet haben sollen. Sie sind des schweren Landfriedensbruchs, vier von ihnen darüber hinaus des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig.

Den Angeschuldigten Eric André W. (23), Hannes W. (17), Michael W. (24) und Sebastian M. (20) wird zur Last gelegt, im Anschluss an das Bützower Stadtfest in der Nacht zum 25. August 2007 zusammen mit weiteren Tätern aus einer Menge von 20 bis 40 Personen heraus Beamte der Schutzpolizei sowie deren Einsatzfahrzeuge mit Flaschen beworfen und sodann gemeinschaftlich dort stehende Getränkewagen angegriffen zu haben. Dabei sollen der Angeschuldigten Eric André W. und Tim W. (18) daran beteiligt gewesen sein, zwei Getränkewagen aufgebrochen und daraus alkoholische Getränke entwendet zu haben. Die genannten und der weitere Angeschuldigte Martin M. (23) sollen anschließend zusammen mit mehreren weiteren Tatbeteiligten die RAMO-Pizzeria des pakistanischen Staatsangehörigen Saqib M. attackiert haben, dabei die Jalousien gewaltsam hochgebogen und die Fensterscheiben zertrümmert haben sowie einer von ihnen in die Pizzeria eingestiegen sein und sie verwüstet haben. Nachfolgend sollen sie noch in einer Gruppe von etwa 20 Personen den Pavillon des türkischen Staatsangehörigen Abuzer Y. umgeworfen und ihn mit Flaschen und anderen Gegenständen beworfen und geschlagen haben, woraufhin er sich nur noch durch Flucht in sein Auto retten konnte. Den Geschädigten Saqib M. und Abuzer Y. soll ein Schaden von über 10.000 € entstanden sein.

Einer der Angeschuldigten bleibt aus den unverändert fortbestehenden Gründen des ihm am 27. Oktober 2007 verkündeten Haftbefehls des Amtsgerichts Güstrow weiter in Untersuchungshaft.

Gegen weitere, bereits erkannte Tatbeteiligte sowie zur Identifizierung der weiteren, bislang unbekannt gebliebenen Täter dauern die von der Staatsanwaltschaft Rostock geleiteten Ermittlungen an.