Staatsanwaltschaft Rostock erhebt Anklage gegen mutmaßliche LLB-Erpresser

4 Angeschuldigte weiterhin in U-Haft

Mit Anklageschrift vom 25. Februar 2008 hat die Staatsanwaltschaft Rostock heute Anklage bei dem Landgericht Rostock – 8. Große Strafkammer – gegen die Mitglieder der Bande erhoben, die mit Kontendaten die LLB Liechtensteinische Landesbank erpresst haben soll. Die Angeschuldigten Michael F. (48), Thomas K. (43), Jens P. (50) und Michael A. (41) sind der Erpressung in besonders schweren Fällen hinreichend verdächtig.

Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich im Mai 2005 mindestens 2.325 Kontenbelege, die zuvor der LLB von einem Bankmitarbeiter entwendet worden waren, verschafft zu haben, um sie erpresserisch zu verwerten. Dazu sollen die Angeschuldigten Michael F. und Thomas K. zunächst den Kontakt zu vier LLB-Kunden an verschiedenen Orten in Deutschland aufgenommen haben. Unter einem Decknamen soll der Angeschuldigte Thomas K. bei ihnen angerufen, sie auf die ihm bekannten Kontoinformationen hingewiesen und ihnen Details aus ihrer Bankverbindung zur LLB vorgehalten haben. Er soll die LLB-Kunden jeweils zu Treffen an ihren jeweiligen Wohnorten mit ihm, teilweise auch mit dem Angeschuldigten Michael F., veranlasst haben. Dort sollen sie unter der Drohung, die Kontoinformationen an die Finanz- und Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, Geldbeträge von den LLB-Kunden gefordert haben, die je etwa einem Zehntel ihrer bei der LLB angelegten Geldsummen entsprachen. Zu den Übergaben der geforderten, teilweise schon vereinbarten Geldbeträge kam es aus jeweils unterschiedlichen Hinderungsgründen nicht.

Nach diesen erfolglosen Erpressungsversuchen sollen die Angeschuldigten, vertreten durch Michael F., von der LLB im Juli 2005 13 Millionen Euro in drei Raten gefordert haben. Dafür sollen sie in Aussicht gestellt haben, davon abzusehen, die Kontendaten publik zu machen, sie den deutschen Finanz- und Strafverfolgungsbehörden zu übergeben und weiterhin einzelne Bankkunden zu erpressen, womit für die LLB ein Reputationsschaden und Kundenverluste verbunden wären. Im Laufe der mit Kontaktpersonen der LLB geführten Verhandlungen soll der Angeschuldigte Michael F. darauf hingewiesen haben, dass auf seine Veranlassung hin bereits im Juli 2005 neun Kontenbelege dem Finanzamt Bremen mitgeteilt worden wären. Daraufhin soll die LLB dem Angeschuldigten Michael F. im August 2005 in einem Hotel in Zürich 7,5 Millionen Schweizer Franken gegen die Aushändigung der ersten 700 Kontenbelege bar ausgezahlt haben. Ende August 2007 soll der Angeschuldigte Michael F. – begleitet von dem Angeschuldigten Michael A. – wiederum in Zürich gegen Aushändigung weiterer 900 Kontenbelege von der LLB 4 Millionen Euro erhalten haben. Aufgrund der Inhaftierung des Angeschuldigten Michael F. im September 2007 wird es zu der für August 2009 vorgesehen Herausgabe der restlichen Kontenbelege an die LLB gegen Zahlung weiterer 4 Millionen Euro an die Angeschuldigten nicht mehr kommen.

Den Angeschuldigten Michael A. und Jens P. wird im Wesentlichen zur Last gelegt, die Angeschuldigten Michael F. und Thomas K. bei ihren Handlungen unterstützt und zur Verwertung der Tatbeute beigetragen zu haben.

Die von der LLB entwendeten Kontenbelege sollen jeweils Kundennamen und -adresse, Kontonummer und die verbuchten Vermögenswerte enthalten. Die Angeschuldigten haben sich zu dem Verbleib der noch nicht an die LLB herausgegebenen Belege bislang nicht geäußert.

Die vier Angeschuldigten befinden sich wegen dringenden Tatverdachts und des Haftgrundes der Fluchtgefahr weiterhin in Untersuchungshaft. Sie haben mehrjährige Freiheitsstrafen zu erwarten. Für die drei erheblich vorbestraften Angeschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Rostock überdies die Prüfung der Sicherungsverwahrung veranlasst.