Staatsanwaltschaft durchsucht Finanzministerium

Die Staatsanwaltschaft Rostock durchsucht derzeit auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Rostock die Steuerabteilung des Finanzministeriums. Die Durchsuchung soll dem Auffinden von Beweismitteln für eine vermeintliche Beihilfe von Mitarbeitern des Finanzministeriums zum Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Gewährung von Investitionszulagen dienen.

Die entsprechenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern nunmehr fast zwei Jahre an. Seit Beginn der Ermittlungen hat das Finanzministerium die Untersuchung der Staatsanwaltschaft kooperativ begleitet und bereits seit November 2006 alle durch die Staatsanwaltschaft abgeforderten Unterlagen an diese übergeben. Die gegenwärtige Durchsuchung ist auf eine einzige Akte gerichtet. Das Finanzministerium wird die Ermittlungen auch weiterhin im Interesse einer zügigen Sachaufklärung unterstützen. Es nimmt jedoch mit Befremden zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft trotz der umfassenden Kooperation des Finanzministeriums mit einer Vielzahl von Ermittlungsbeamten wegen einer Akte die Steuerabteilung durchsucht, ohne das Ministerium zu irgendeiner Zeit zu deren Übergabe aufgefordert zu haben.

Das Finanzministerium betont, dass es zu keiner Zeit eine Anweisung gegeben hat, unrichtige Grundlagenbescheide für Investitionszulagen in rechtswidriger Weise zu tolerieren. Der Vorwurf, durch solche vermeintlichen Weisungen Beihilfe zum Subventionsbetrug geleistet zu haben, entbehrt der Grundlage. Das Finanzministerium ist zuversichtlich, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zügig zu einem entsprechenden Ergebnis gelangen werden.

Zum Hintergrund:

Die Bauförderung nach dem Investitionszulagengesetz erfolgt in einem besonderen zweistufigen Verfahren. Die Gemeinden entscheiden in eigener Zuständigkeit durch einen Grundlagenbescheid über wesentliche Voraussetzungen der Gewährung der Investitionszulage. Dieser Grundlagenbescheid ist für die Finanzämter rechtsverbindlich. Nur in den Fällen, in denen die Bescheinigung erteilt worden ist, obwohl die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, hat das Finanzamt die zuständige Gemeindebehörde zu bitten, die Bescheinigung zu überprüfen.

Nach einer verbindlichen Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums soll nur eine offensichtlich unzutreffende Bescheinigung Anlass sein, die ausstellende Gemeindebehörde um eine Überprüfung zu bitten. Dabei ist eine Bescheinigung nur dann als offensichtlich unzutreffend anzusehen, wenn deren Fehlerhaftigkeit ohne weitere Prüfung erkennbar ist. Der Gesetzgeber hat der Finanzverwaltung bewusst ein eigenes Prüfungsrecht versagt und die Verantwortung für Ermittlung des Sachverhaltes ausschließlich den kommunalen Baubehörden zugewiesen. Von der verbleibenden eingeschränkten Möglichkeit der Beanstandung haben die Finanzämter nachweislich Gebrauch gemacht. Den Mitarbeitern in den Finanzämtern kann somit ein Fehlverhalten der Baubehörden nicht angelastet werden.

Eine interne Überprüfung des Finanzministeriums Anfang des Jahres 2007 hatte in drei Einzelfällen eine ungenügende Bearbeitung durch einen Referenten des Finanzministeriums offen gelegt. Dies hatte zur Folge, dass falsche kommunale Grundlagenbescheide bestehen blieben. Betroffen sind Investitionsobjekte in den Finanzamtsbezirken Pasewalk, Waren und Stralsund. Der zuständige Mitarbeiter handelte bei der Entscheidung über diese Einzelfälle ohne Kenntnis seiner Vorgesetzten. Durch das Finanzministerium wurde gegen diesen Mitarbeiter ein Disziplinarverfahren eingeleitet, welches derzeit wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruht.