Staatsanwaltschaft beantragt beschleunigtes Verfahren

Nach den Krawallen in der Nacht zum 24. Juni 2007 in Rostock-KTV beantragt die Staatsanwaltschaft Rostock Aburteilung im beschleunigten Verfahren

Gegen drei mutmaßliche Täter besteht der hinreichende Verdacht des schweren Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Rostock heute bei dem Amtsgericht Rostock die Aburteilung im beschleunigten Verfahren gegen einen 38 Jahre alten Beschuldigten beantragt. Gegen zwei weitere Beschuldigte im Alter von 24 und 28 Jahren hat  sie Anklage vor dem Amtsgericht – Schöffengericht – Rostock erhoben. In diesen Fällen kommt eine Aburteilung im beschleunigten Verfahren nicht in Betracht, weil die Angeschuldigten bereits vorbestraft sind und die Staatsanwaltschaft für sie Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr erwartet.

Die schnelle Aufklärung der Straftaten ist der konsequenten und zielgerichteten Beweissicherung der Rostocker Polizei zu verdanken.