Staat darf Bürger im Kampf gegen menschen-feindliche Ideologie nicht allein lassen

Zu dem heute vom Amtsgericht Waren ergangenen Urteil gegen drei Bürger, die sich gegen Wahlwerbung der NPD vor einer Schule gewehrt hatten und nun zu einer Geldbuße von insgesamt 2600 Euro verurteilt wurden, stellte der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolf Dieter Ringguth, fest:

„Richtig ist, dass das Gewaltmonopol beim Staat verbleiben muss. In diesem Sinne muss das Urteil akzeptiert werden.

Klar ist aber auch, dass es sich bei der NPD um eine eindeutig verfassungsfeindliche Partei handelt. Der Staat darf seine Bürger im Kampf gegen deren menschenfeindliche Ideologie nicht allein lassen. Damit die neuen Nazis künftig nicht mehr ungestraft ihr Propagandamaterial verteilen können, strebt die CDU einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren an“, so Wolf-Dieter Ringguth.

Der CDU-Landtagsabgeordnete teilte gleichzeitig mit, dass er die betroffenen Männer mit der für sie hohen finanziellen Belastung nicht alleine lassen werde. „Zwar können wir als Rechtsstaatspartei jetzt keine Strafgelder übernehmen, aber es gibt auch andere Möglichkeiten um dem Unternehmer und seinen Mitarbeitern zu helfen.“