SPD: Kindergeld auch für Hartz IV-Empfänger!

Jochen Schulte: Anrechnung von Kindergeld auf Hartz IV ist ungerecht und zeugt von sozialer Kälte

Die Bundesagentur für Arbeit will die Kindergeld-Erhöhung um 20 Euro pro Kind, die Hartz IV-Empfänger im Januar erhalten haben, wieder zurückfordern. Hierzu äußerte sich heute der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte:

„Die Rückforderung der Kindergeld-Erhöhung ist nur die Spitze des Eisberges. Und ich hoffe, die Bundesagentur für Arbeit wird doch noch darauf verzichten, die 20 Euro pro Kind von Hartz IV-Empfängern zurück zu fordern. Der bürokratische Aufwand dieser Aktion ist enorm! Aber darüber hinaus ist es doch absurd, dass die Kindergeld-Erhöhung, die sich die schwarz-gelbe Bundesregierung als angebliche Wohltat für Familien ausgedacht hat, ausgerechnet bei denjenigen nicht ankommt, die es am nötigsten haben. Das ist ungerecht und zeugt von sozialer Kälte!
Die Hartz IV-Gesetzgebung bedarf dringend einer Reform zugunsten von Familien mit Kindern. Wir brauchen nicht nur bedarfsgerechte eigene Regelsätze für Kinder. Auch die Tatsache, dass das Kindergeld gerade dort, wo es am dringendsten gebraucht wird, regelmäßig durch „Anrechnung“ gestrichen wird, ist nicht akzeptabel. Die Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen für Empfänger von Leistungen nach SGB II sollte endlich ein Ende finden. Es kann nicht sein, dass es in unserer Gesellschaft Kinder erster und zweiter Klasse gibt!“