SPD-Fraktionsklausur beschäftigt sich mit Reform des Wahlrechts

Müller: Nazis und Kandidaten mit Stasi-Vergangenheit verhindern

Die SPD-Landtagsfraktion beschäftigt sich heute auf ihrem ersten Klausurtag mit der Reform des Wahlrechts in unserem Land. In diesem Gesetzentwurf soll bundesweit erstmals das gesamte Wahlrecht eines Landes in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst werden. Die Anwendbarkeit des Wahlrechts wird damit deutlich verbessert.

Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller wies auf die drei wichtigsten Änderungen hin, die mit dem Reformvorhaben umgesetzt werden sollen: „Der erste Punkt regelt, dass hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte, die sich zur Wahl stellen wollen, künftig vor der Wahl erklären müssen, ob sie beabsichtigen, nach der Wahl das Mandat auch tatsächlich anzunehmen. Ein zweiter Punkt betrifft eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für ein kommunales Amt bewerben, müssen zweifelsfrei auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Mit dieser Regelung sollen bereits im Vorfeld Kandidaturen von Rechtsextremisten verhindert werden.

Ein dritter wichtiger Punkt, der geändert werden soll, betrifft die Offenlegung einer möglichen Stasi-Vergangenheit der Kandidaten. Alle Kandidaten, die sich um das Amt eines ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Bürgermeisters oder Landrates bemühen, sollen künftig eine schriftliche Erklärung darüber abgeben müssen, ob sie eine Tätigkeit im Bereich der Stasi oder dem späteren Amt für Nationale Sicherheit der DDR ausgeübt haben. So kann eine öffentliche Diskussion stattfinden, die Teil der Wahlentscheidung der Bürger sein kann. Wer allerdings zum Zeitpunkt des Zusammenbruchs der DDR noch minderjährig war, braucht eine solche Erklärung natürlich nicht abzugeben. Ich bin sicher, dass mit den beabsichtigten Neuregelungen die größten Probleme des derzeitigen Wahlrechts behoben werden können.“