SPD-Fraktion mahnt sachliche Diskussion zur Unabhängigkeit des Datenschutzes in MV an

Reinhard Dankert: EuGH-Urteil keine große Überraschung

Schon während ihrer Januar-Klausur 2010 hatte sich die SPD-Landtagsfraktion mit der Problematik der Unabhängigkeit des Datenschutzes beschäftigt. Der Sprecher für Datenschutz in der SPD-Landtagsfraktion, Reinhard Dankert, hat heute erneut eine sachliche Diskussion über die Unabhängigkeit des Datenschutzes in unserem Land angemahnt:
„Gemäß § 29 Abs. 6 Satz 1 Landesdatenschutzgesetz ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz in der Ausübung des Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen. Abweichend von seiner Rechtsstellung unterliegt er in Ausübung dieser Tätigkeit der Rechtsaufsicht der Landesregierung (§ 33 a DSG M-V). Die bestehende Rechtsaufsicht bietet der Aufsicht führenden Instanz die Möglichkeit, ihre Rechtsauffassung gegenüber der Aufsichtsbehörde in Form einer Weisung durchzusetzen, mithin auf die Tätigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde Einfluss zu nehmen. Folglich ist die Rechtsaufsicht mit der geforderten „völligen Unabhängigkeit“ und Weisungsfreiheit unvereinbar. Die im Landesdatenschutzgesetz gewählte Aufsichtsform widerspricht Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG.“

„In der Praxis haben diese Regelungen und auch die Dienstaufsicht der Landtagspräsidentin zu keinerlei gravierenden Problemen geführt. Wir müssen nun konkret über die Umsetzung des EuGH-Urteils reden“, so Dankert abschließend.