Das von der Bundesregierung vorgelegte Kinderschutzgesetz geht nach Ansicht von Sozialministerin Manuela Schwesig in die richtige Richtung.
„Wir haben ein gemeinsames Ziel, die Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen“, sagte die Ministerin heute im Bundesrat in Berlin. „Auf dem Weg dahin liegt allerdings noch ein gutes Stück Arbeit vor uns“. Sie begrüße die generelle Zielsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Dies gelte vor allem für das ausgewogene Verhältnis zwischen der Stärkung des Schutzauftrages und dem präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Als problematisch bewertete es Schwesig, dass im Gesetzentwurf keine klaren Aussagen zur Finanzierung zu finden seien. Beispielsweise bedeute die zeitlich begrenzte Finanzierung des Einsatzes der Familienhebammen eine Mehrbelastung von Ländern und Kommunen. Dies könne Mecklenburg-Vorpommern nicht akzeptieren. Sie erwarte vom Bund, so die Ministerin, dass eine entstehende finanzielle Mehrbelastung dauerhaft und vollständig ausgeglichen werde.
Aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern fehlt eine ressortübergreifende Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium. Im Sinn eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen sei auch ein flächendeckender systematischer Austausch zwischen dem Jugendhilfe- und dem Gesundheitsbereich unverzichtbar.
Quelle: Ministerium für Soziales und Gesundheit