Siebzig Jahre Grundgesetz

Die Grundlage einer freiheitlichen und friedlichen Gesellschaft

Justizministerium M-V. Foto: M.M.

Justizministerin Katy Hoffmeister würdigt das Jubiläum der bundesdeutschen Verfassung vom 23. Mai 1949: „Sie hält uns freiheitlich und friedlich zusammen.“.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – „Der Artikel 1 unseres Grundgesetzes besagt seit 70 Jahren, dass hier in Deutschland niemand auszugrenzen ist. Das ist die Basis unserer freiheitlichen und friedlichen Gesellschaft. Das Grundgesetz steht seit 70 Jahren für Freiheit ein. Seit knapp 30 Jahren leben wir in Mecklenburg-Vorpommern danach. Unsere Demokratie, die am 23. Mai 1949 festgeschrieben wurde, hält die Menschen seitdem freiheitlich und friedlich zusammen. Diesen Erfolg kleinzureden, würde die Leistung der Generationen unserer Eltern und Großeltern schmälern. Denn das friedliche Zusammenleben schafft keine Kommune, keine Regierung allein. Es ist ein gesellschaftliches Gesamtwerk. Wichtig ist, dass wir die Werte unserer Demokratie auch künftig achten und leben, so dass wir auch weiterhin eine erfolgreiche, offene und tolerante Gesellschaft bleiben. Den Feinden unseres Systems müssen wir uns demonstrativ und mit Argumenten stellen“, sagt Justizministerin Hoffmeister zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes am 23. Mai.

Pressemitteilung des Justizministeriums M-V