„Sicherheit macht Schule“

Qualitätssiegel für vorbildliche Präventionsarbeit an Schulen

Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich durch eine vorbildliche Präventionsarbeit gegen Gewalt, Kriminalität und Unfallgefahren auszeichnen, werden in diesem Jahr erstmals mit einem besonderen Qualitätssiegel geehrt. Der Leitfaden für das Siegel „Sicherheit macht Schule“ wurde heute in Schwerin gemeinsam von Innenminister Lorenz Caffier und Bildungsminister Matthias Brodkorb vorgestellt.

Vorgeschlagen und entwickelt wurde das Konzept von einer Arbeitsgruppe des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung. Mitgewirkt haben daran neben Mitarbeitern aus den Ministerien für Inneres und Sport sowie Bildung, Wissenschaft und Kultur auch Vertreter  der Landespolizei  und der Unfallkasse, des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages sowie von Kommunalen Präventionsräten.

„Eine erfolgversprechende gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit ist ohne die Ideen und das Engagement der Schulen vor Ort undenkbar“, betonte Innenminister Caffier, der zugleich auch Vorsitzender des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung ist. „Mit ihren vielfältigen Ideen und ihrem Engagement in der Präventionsarbeit tragen viele Schulen bereits heute nicht nur unmittelbar zur persönlichen Sicherheit der Schüler und Lehrer bei. Sie beeinflussen oft auch die gesellschaftliche Atmosphäre in ihrem gesamten örtlichen Umfeld sehr positiv. Das sollte noch stärker gewürdigt werden.“

Bildungsminister Mathias Brodkorb: „Es muss in unserem  Interesse liegen, Gewalt, Kriminalität und Unfallgefahren auch in der Schule  vorzubeugen. Mit dem Qualitätssiegel sollen jene Schulen besonders gewürdigt werden, die sich diesen wichtigen Herausforderungen stellen.“
Mit dem Qualitätssiegel „Sicherheit macht Schule“ werden künftig einmal im Jahr solche Schulen ausgezeichnet, die sich zusätzlich zu ihren Pflichtaufgaben in besonderer Weise in der Präventionsarbeit engagieren. Ihre Leistungen sollen öffentlich anerkannt und zugleich zur Nachahmung empfohlen werden. Ein entsprechender Antrag der Schulleitung kann jeweils zum 30. Juni des Jahres beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung eingereicht werden. Antragsberechtigt sind alle Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unabhängig vom Schultyp.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury anhand eines 45 Punkte umfassenden Kriterienkataloges, der z.B. die Zusammenarbeit mit Eltern, außerschulischen Partnern, Projekte zur Gewaltprävention, Verkehrserziehung, Ersten Hilfe, Gesundheitserziehung und Suchtprävention umfasst. Eine besondere Rolle spielt auch die Schülerstreitschlichtung. Die ausgezeichneten Schulen und die Schulträger können das Qualitätssiegel im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit aber nach eigenem Ermessen verwenden. Das Siegel ist grundsätzlich fünf Jahre gültig, kann aber bei groben Verstößen gegen die Qualitätskriterien wieder entzogen werden. Geldzuwendungen sind mit der Verleihung des Qualitätssiegels nicht verbunden.

Erhältlich ist der Leitfaden mit dem Antragsformular kostenlos bei allen Schulämtern, den Kommunalen Präventionsräten und beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (Tel. 0385-5882504). Veröffentlicht ist er auch im Internet unter www.kriminalpraevention-mv.de sowie auf dem Bildungsserver unter www.bildung-mv.de.

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport MV