Ralf Grabow, seniorenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt nach der heutigen Ausschussabstimmung über das Seniorenmitwirkungsgesetz:
„Die Senioren wollen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und an der Gestaltung ihres eigenen Lebensumfeldes intensiv beteiligt werden. Das ist richtig und aufgrund der unschätzbaren Lebenserfahrungen auch wichtig. Gleichwohl brauchen die Senioren dazu keine Sonderrechte im Landtag, wie sie das Seniorenmitwirkungsgesetz nun festschreiben will. Das Wahlrecht kennt keine Altersgrenze nach oben, wohl aber eine Altersgrenze nach unten, wie der Landespastor des Diakonischen Werkes M-V Martin Scriba in seiner Stellungnahme zum Gesetz richtigerweise feststellte. Insoweit haben Jugendliche sehr wohl ein Beteiligungsproblem, nicht aber die Senioren. Sozialministerin Schwesig konnte bis zum Schluss nicht erklären, warum gerade diejenige Bevölkerungsgruppe, die aktiv und passiv wahlberechtigt ist, die mit hunderten Vertretern in Kommunalparlamenten, mit hoher Zahl im Landtag und selbst in der Landesregierung sitzt, gesonderter Rechte bedarf. Die Akzeptanz für die Ideen der Senioren muss in den Köpfen stattfinden. Sie lässt sich nicht per Gesetz festschreiben oder per Sonntagsreden verordnen. Wir müssen uns auf die gesellschaftlichen Grundwerte besinnen und einen toleranten und offenen Umgang der Generationen miteinander fördern. Das vorgelegte Seniorenmitwirkungsgesetz spielt die Generationen lediglich gegeneinander aus. Es ist in seiner Form daher nicht zustimmungsfähig.“
Sascha Zimmermann