Seniorenmitwirkungsgesetz – erster, später Schritt zu mehr Mitsprache

Zur heutigen Verabschiedung des  Seniorenmitwirkungsgesetzes erklärt die seniorenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Irene Müller:

„Es hat lange gedauert, bis die Forderung des 1. Altenparlaments aus dem Jahr 1999 endlich Wirklichkeit geworden ist. Ich bin froh darüber, dass sich nach der SPD, die ein solches Gesetz während unserer gemeinsamen Regierungszeit verhindert hat, nun auch die CDU von der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes überzeugen ließ. Gleichwohl gibt es von meiner Fraktion Kritik an dem Gesetz, weswegen wir uns im Parlament auch der Stimme enthalten haben. So ist es nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung und die Koalitionäre in die Rechte des selbständigen Vereins des Landesseniorenbeirats eingreifen. Auch nicht zu erklären ist, warum die Geschäftsstelle nicht auskömmlich finanziert wird und der Beirat nicht alle zwei Jahre der Regierung und dem Landtag einen Bericht über die geleistete Arbeit wie auch über Probleme im Land geben soll. Das Gesetz muss nun vor Ort durch die Seniorinnen und Senioren mit Leben erfüllt werden. Dabei gilt es noch manche Widerstände bei Bürgermeistern, vor allem auch aus den Reihen der CDU, zu beseitigen. Denn Mitwirkung und Mitbestimmung stärken die Gemeinde und schwächen diese nicht. Völlig inakzeptabel ist die ablehnende Haltung der FDP-Fraktion zu dem Gesetz. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Seniorenbeiräte mit FDP-Mandat.“