Sellering für Angleichung der Renten in Ost und West

Der SPD-Landesvorsitzende Erwin Sellering setzt sich für eine Angleichung der Rentenwerte in Ost und West ein.
Es werde eine entsprechende gemeinsame Bundesratsinitiative der ostdeutschen Länder geben, sagte Sellering am Mittwoch in Schwerin. Darin werde die Bundesregierung aufgefordert, Modellrechnungen vorzulegen und Vorschläge zu erarbeiten, wie man möglichst schnell die Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland angleichen könne. „19 Jahre nach der Wiedervereinigung kann es nicht sein, dass wir immer noch zwei unterschiedliche Rentenvölker in Ost und West haben“, sagte Sellering. Es sei dringend geboten, zu einer einheitlichen Rente zu kommen.

Der Rentenwert in Ostdeutschland liege 12 Prozent unter dem Wert in den Alten Ländern. Allerdings werden die Renten im Osten Deutschlands mit einem Höherbewertungsfaktor versehen, um diese Differenz zu den Westrenten aufzufangen. Gegen die Angleichung der Renten wird deshalb die Befürchtung angeführt, dass es unter dem Strich nicht zu nennenswerten Verbesserungen für die Renten im Osten kommen werde, wenn auf der anderen Seite der Höherbewertungsfaktor wegfalle. „Da muss für die Menschen im Osten endlich Klarheit geschaffen werden“, so Sellering, „die Bundesregierung muss endlich Zahlen liefern, statt mit Befürchtungen zu operieren!“.

Sellering wird seine Forderung auch als Vertreter des Forum Ostdeutschland der Sozialdemokratie in eine SPD-Arbeitsgruppe zum Thema Rente auf Bundesebene einbringen. Im März hatte er gemeinsam mit dem Finanzminister von Sachsen-Anhalt Jens Bullerjahn ein Thesenpapier zu den auf die Rentner in Ostdeutschland zukommenden Probleme verfasst.

Vor allem im Osten sind in den nächsten 10, 15 Jahren häufig nur noch sehr niedrige Renten zu erwarten. Denn hier sind seit der Wende viele Menschen über längere Zeit unverschuldet arbeitslos gewesen, haben Arbeitsverhältnisse mit nur geringen Löhnen eingehen müssen oder nur noch Minijobs gefunden. Dem muss entgegengewirkt werden, damit Menschen mit geringem Einkommen zu einer besseren Absicherung kommen. Wichtig sind dabei der Mindestlohn und die bessere Bewertung der ALG II-Bezugszeiten. Die Riester-Rente darf nicht voll angerechnet werden und wir müssen prüfen, wie wir neben dem Lohneinkommen die Kapitaleinkünfte zur Finanzierungsgrundlage machen können. Bedenkenswert ist auch, ob wir nicht denen, die nicht durch die Erziehung von Kindern einen sehr kostspieligen Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft leisten, mehr private Vorsorge zumuten können.