Seemann unterstützt Elternzeit von Abgeordneten

„Parlamente benötigen mehr junge Menschen, die ihre Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben“

SCHWERIN. Die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung, Dr. Margret Seemann (SPD), unterstützt den Landtagsabgeordneten Mathias Brodkorb (SPD) in seinem Anliegen, bei entsprechender Kürzung seiner Diäten für seine im Februar geborene Tochter in Elternzeit gehen zu können. „Die dafür geschaffenen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene müssen für alle Eltern gelten, unabhängig davon welche berufliche Tätigkeit sie ausüben oder auf welcher Hierarchiestufe sie tätig sind. Es ist schließlich im Sinne der Kinder, wenn Mutter und Vater  sich um sie kümmern können“, so Seemann. Sie verweist zudem darauf, dass Politikerinnen und Politiker mit gutem Beispiel vorangehen und so wie Brodkorb selbst Elternzeit nehmen sollten. Seemann: „Dazu bedarf es aber auch der rechtlichen Möglichkeit, dass beispielsweise Abgeordnete in Elternzeit gehen können. Auch in den Parlamenten benötigen wir mehr junge Menschen, die ihre Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben. Deshalb muss gehandelt werden.“

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz können Eltern für bis zu 14 Monate ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder für einen entsprechenden Zeitraum in Teilzeit arbeiten, um sich um das Kind zu kümmern. In dieser Zeit erhalten sie als Ausgleich für den Verdienstausfall ein Elterngeld von maximal 1.800 Euro monatlich. Abgeordnete hingegen können derzeit ihr Mandat nicht für eine Übergangszeit ruhen lassen, sondern nur vollständig darauf verzichten. Auch die Möglichkeit einer Beurlaubung sieht die Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. „Hier müssen dringend Möglichkeiten geschaffen werden, damit auch Abgeordnete auf Basis der Bundesgesetze in „Elternzeit“ gehen können“, fordert Seemann. Auch müsse überlegt werden, wie die Abgeordnetenbezüge für diese Zeit adäquat angepasst werden können. Eine entsprechende Kürzung der Bezüge des Landtagsabgeordneten Mathias Brodkorb (SPD) auf 1.800 Euro wurde mit Hinweis auf die Notwendigkeit der dauerhaften finanziellen Unabhängigkeit von Abgeordneten abgelehnt.

Dass Mathias Brodkorb angesichts der derzeitigen Situation sämtliche Bezüge oberhalb 1.800 Euro pro Monat sozialen Zwecken spenden will, ist nach Auffassung von Seemann verständlich, kann jedoch auf Dauer keine Lösung sein.