Seemann fordert Reform der Opferrechte im Strafverfahren

Die  diesjährige Auftaktveranstaltung der Parlamentarischen Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung, Dr. Margret Seemann (SPD), zur landesweiten Antigewaltwoche 2008 befasst sich mit dem Opferschutz im Strafverfahren.

Seemann: “ Der Strafprozess darf für Opfer nicht zu einer erneuten Belastung werden. Ganz besonders wichtig ist daher die Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen. Dem Opfer muss die Begegnung mit dem Täter weitestgehend erspart bleiben.“ Sie weist weiter darauf hin, dass in den vergangenen Jahren im Wege der Gesetzgebung bereits eine Menge getan wurde. So wurde in der Strafprozessordnung die Möglichkeit der Videovernehmung ausgebaut und auch die Verwendung von protokollierten Aussagen erleichtert.

Seemann: „Nach wie vor werden die meisten Täter für ihre Misshandlungen von Frauen und Kindern nicht strafrechtlich sanktioniert. Denn noch immer nehmen viele  Opfer häuslicher Gewalt die erheblichen Belastungen eines Strafverfahrens nicht auf sich.“ Seemann führt weiter aus, dass sich die Schutzmöglichkeiten für Frauen und mitbetroffene Kinder als Opfer häuslicher Gewalt  mit Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 qualitativ deutlich verbessert hätten und ein eng gestricktes Interventionsnetz in Mecklenburg-Vorpommern entstanden sei. Dennoch liege bei den statistisch erfassten 1.383 Anzeigen wegen häuslicher Gewalt im Jahre 2007 die Dunkelziffer weitaus höher. Davor dürfe man nicht die Augen verschließen.

„Der Opferschutz im Strafverfahren muss weiterentwickelt werden. Überlegt werden sollte, wie die psychosoziale Prozessbegleitung gesetzlich verankert werden kann. Am Ende dieser Überlegungen könnte auch ein weiteres Gesetz zur Reform der Opferrechte im Strafverfahren stehen“, so Seemann

Für die Tagung hat Seemann eine Expertin und einen Experten aus Österreich eingeladen. Österreich hatte bereits vor Jahren Handlungsbedarf erkannt und den Opferschutz in gerichtlichen Verfahren erheblich verbessert. Dr. Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung in Wien sowie Dr. Albin Dearing, Kabinettschef des österreichischen Ministeriums für Justiz, sollen von den Erfahrungen und Erkenntnissen aus Österreich berichten.