Seemann: Bund ist in der Pflicht bei verbindlicher Quotierung von Aufsichtsräten

In der Debatte um eine Erhöhung des Frauen­anteils in Aufsichtsräten fordert die Parla­mentarische Staatsekretärin für Frauen und Gleichstellung, Dr. Margret Seemann (SPD), die Bundesregierung zu verbindlichen Regelungen auf.

Seemann: „Die Zeit des Redens ist vorbei! Wer noch heute über die „Kompetenzen“ von Frauen in Führungspositionen diskutiert, will nichts ändern, sondern weiter reden statt handeln.  Es ist ein Skandal, dass nachwievor die Eignung von Frauen in Frage gestellt wird, obwohl sie seit Jahren diejenigen sind, die häufiger Abitur und einen Hochschulabschluss erwerben und längst bewiesen haben, dass sie in allen Bereichen des Lebens, auch in den sogenannten ,harten“ Wirtschaftsbereichen hervorragende Leistungen erbringen.“ Seemann weist darauf hin, die international renommierte Unternehmensberatung McKinsey habe schon vor längerer Zeit nachgewiesen, dass in Unternehmen, in denen Führungsetagen gemeinsam von Frauen und Männern besetzt sind, der Erfolg wesentlich höher ist. „Andere Länder, wie z. B. Norwegen  haben daraus gelernt. In Norwegen sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, nach einigen Übergangsjahren eine Frauenquote von 40 Prozent in ihren Aufsichtsräten aufzuweisen oder es kommt zu Sanktionen. Auch Frankreich hat ein solches Gesetz auf den Weg gebracht. Nur in Deutschland wird weiterhin eine ,Phantomdiskussion“ über die Kompetenzen der Frauen geführt, gleichzeitig sank der Frauenanteil in den Vorständen der 100 umsatzstärksten Firmen laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in 2009 von 1,3 auf 0,9 Prozent. Es müssen von der Bundesregierung Auflagen für Unternehmen geschaffen werden, die rechtlich bindend sind. Fakten wissen und auf Dauer nicht handeln macht unglaubwürdig und lächerlich!“