Seit 2007 hat auch in Mecklenburg-Vorpommern ein Nichtraucherschutz-Gesetz dazu beigetragen, dass Zigaretten immer mehr aus dem öffentlichen Leben verschwinden. „Die Zeiten, in denen Rauchen als cool galt, sind zum Glück vorbei“, sagt Gesundheitsministerin Manuela Schwesig. Landesweit seien den kommunalen Ordnungsämtern bislang 195 Verstöße gegen das Gesetz gemeldet worden, 20mal hätten sie Bußgelder verhängt. „Ich freue mich, dass alle Beteiligten, vor allem aber die Bürger, die neuen Regeln angenommen zu haben scheinen“, sagte Schwesig.
Am 30. Juli 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Gesetze zum Nichtraucherschutz, die mehrere Länder erlassen hatten, einen Teil der Gastronomen benachteiligen. Gemeint ist die Kleinst-Gastronomie mit Kneipen, die weniger als 75 Quadratmeter groß sind. In diesen „Eckkneipen“ soll – so das Bundesverfassungsgericht – Rauchen erlaubt sein, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens: Es werden keine selbst zubereiteten Speisen gereicht. Zweitens: Wer noch nicht 18 ist, muss draußen bleiben.
Das Gesundheitsministerium hat dem Kabinett am heutigen Dienstag einen Entwurf für die Novellierung des Nichtraucherschutz-Gesetzes vorgelegt. „Wir setzen eins zu eins um, was die Verfassungsrichter vorgegeben haben“, sagt Gesundheitsministerin Manuela Schwesig. „Wir dürfen auf dem Weg zum Schutz von Nichtrauchern aber nicht stehenbleiben“, fordert die Ministerin. Sie verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass im Jahr 2007 bundesweit 3.300 Menschen an den Schäden gestorben sind, die ihnen das Passiv-Rauchen zugefügt hat. „Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche gar nicht erst zur Zigarette greifen“, sagt Manuela Schwesig. Als Beispiel für ein sinnvolles Projekt der Prävention nennt sie die Aktion „Be smart – don“t start“, an der sich in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr 117 Schulklassen beteiligen.