Schwesig: Bundesmittel werden vollständig an Kommunen weitergeleitet

Sozialministerin Manuela Schwesig widersprach am Mittwoch den Behauptungen der FDP, das Land reiche Bundesmittel für Senioren nicht an die Kommunen weiter.

„Die Bundesmittel aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen werden vollständig vom Land an die Kommunen weitergeleitet“, sagte Schwesig. Die Grundsicherung im Alter erhalten ältere Menschen und jene mit voller Erwerbsminderung. Für Menschen die zuhause leben wird die Grundsicherung durch die Kommune finanziert. Für Menschen in Heimen erfolgt die Finanzierung der Grundsicherung durch das Land. Ausgezahlt wird der Betrag durch die Kommunen. Das Land erstattet diese Beträge über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz.

Für alle Grundsicherungsempfänger beteiligt sich der Bund in den vergangenen Jahren mit 10 bis 15 Prozent an diesen Kosten. Diese Mittel werden gänzlich vom Land an die Kommunen weitergeleitet. Eine zusätzliche Erstattung an die Kommunen für die Menschen in Heimen aus Landesmitteln kann nicht erfolgen, um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden. Dieses Verfahren wird seit der Einführung der Grundsicherung im Land im Jahr 2003 immer so praktiziert.

Bis zum Jahr 2014 übernimmt der Bund stufenweise die vollständige Finanzierung der Grundsicherung im Alter. Damit werden die Kommunen deutlich entlastet, insbesondere auch weil erwartet wird, dass diese Kosten in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Hierfür hat sich Ministerin Schwesig bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss Anfang vergangenen Jahres besonders eingesetzt.
„Für das Jahr 2012 bedeutet das, bei den Kommunen verbleiben insgesamt mehr als doppelt so viel Bundesmittel, die vom Land weitergeleitet werden, wie im Jahr 2011“, so Schwesig.

Eine Besonderheit gibt es für eine spezielle Gruppe von Flüchtlingen und Migranten mit Anspruch auf Grundsicherung im Land. Hierfür übernimmt das Land die Kosten. Bislang wurde dieser Aufwand den Kommunen über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz gegen gerechnet. Künftig ist geplant, dieses Geld vorab abzuziehen. Die Kommunen erhalten aber ebenfalls ihre Aufwendungen vom Land erstattet.

Die Grundsicherung im Alter erhielten im Jahr 2010 in Mecklenburg-Vorpommern knapp 17.000 ältere Menschen und jene mit voller Erwerbsminderung. Davon sind knapp 12.000 zuhause, rund 5.000 leben in Heimen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MV