Schwesig begrüßt Bundeskinderschutzgesetz

„Gute Ansätze und offene Fragen“

Sozialministerin Manuela Schwesig hat die Vorlage des neuen Bundeskinderschutzgesetzes begrüßt. „Das Gesetz greift viele Regelungen auf, die wir in Mecklenburg-Vorpommern bereits umgesetzt und gefordert haben“, sagte die Ministerin heute in Schwerin. Dies gelte für die Familienhebammen, die frühen Hilfen oder die Vernetzung der Jugendämter. Wichtig sei ihr, sagte Schwesig, dass es jetzt auch auf Bundesebene offenbar gelinge, bei den frühen Hilfen die Grenzen zwischen dem Gesundheitswesen, den Jugendämtern, Schwangerschaftsberatungsstellen und der Polizei zu überwinden und an einem Strang zu ziehen.

Dennoch werde Mecklenburg-Vorpommern genau prüfen, wie beispielsweise die verbindlichen Standards finanziert werden sollen. „Es kann nicht sein, dass Kosten auf Länder und Kommunen abgewälzt werden.“ Die bestehenden Strukturen in den Kommunen dürften durch weitere Maßnahmen der Bundesregierung nicht noch mehr geschwächt werden. Sie erwarte von Bundesministerin Schröder, dass sie die Kommunen in dieser Frage unterstütze, sagte Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern werde die weitere Diskussion über das neue Bundeskinderschutzgesetz weiter konstruktiv begleiten.

Quelle: Ministerium für Soziales und Gesundheit