Schwarzer-Peter-Spiel auf dem Rücken von behinderten Kindern

Heydorn: CDU-Fraktionschef versucht mit markigen Worten fehlende Beteiligung von Trägern und Sozialministerium beim Erlass über Kostensätze für private Schulträger zu kaschieren

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Jörg Heydorn, hat heute zweifelsfrei klargestellt, dass sich die Sozialdemokraten eindeutig zur Umsetzung des neuen Schulgesetzes bekennen – allerdings auf angemessene und professionelle Art und Weise. Man sei selbstverständlich auch dafür, dass private Schulen nicht besser gestellt sein dürften als staatliche Schulen. Im nun heftig diskutierten Erlass über die Kostensätze für Schulen in freier Trägerschaft und die damit einhergehende Absenkung der Mittel für die Privaten Schulen zur individuellen Lebensbewältigung, handele es sich aber um den Umgang mit behinderten Kindern. Hier ohne Einbeziehung der Träger, des Integrationsförderrates oder des Sozialministeriums zu entscheiden, habe mit politischer Kultur der Beteiligung leider recht wenig zu tun. Die nun öffentlich werdenden Rechtfertigungen seien ein unwürdiges Schwarzer-Peter-Spiel.

„Auch die Behauptung des CDU-Fraktionschefs, das Sozialministerium habe sich nicht an der Umsetzung des Schulgesetzes beteiligt, werte ich deshalb nur als Versuch, mit markigen Worten die die kommunikativen Schwächen und das merkwürdige Verständnis über die  Einbeziehung der von Entscheidungen Betroffenen zu kaschieren. Wenn außerdem die Rede davon ist, dass der Anspruch auf das persönliche Budget im Verantwortungsbereich der Sozialministerin liegt und sie für einfachere Strukturen sorgen müsse, zeugt das davon, dass die Aussagen von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind“, so Heydorn. „Die Zuweisung von Eingliederungshilfen liegt nämlich bei den örtlichen Sozialhilfeträgern der Kreise und Städte, die dann auch mit Kosten belastet werden. Interessant wäre in diesem Zusammenhang, was der kommunale Sozialverband zu diesem Sachverhalt sagt.“

Für die Sozialdemokraten stellt Heydorn die Forderung auf, bei derartigen ressortübergreifenden Entscheidungen zukünftig rechtzeitig zu kommunizieren und sich rechtzeitig mit allen Beteiligten an einen Tisch zu setzen, um für alle akzeptable Lösungen zu entwickeln und solche gravierenden Veränderungen nicht von heute auf morgen übers Knie zu brechen, was nicht nur die betroffenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Eltern und Schulträger überfordere.

„Nur nebenbei sei angemerkt“, so Heydorn abschließend, „dass Pflegeleistungen nach SGB XI nur von entsprechend ausgebildeten Pflegekräften erbracht werden dürfen. Was das in der Konsequenz für die täglichen Abläufe, aber auch aus finanzieller Sicht bedeute, ist derzeit nur schwer abzusehen. Komfortabler und günstiger wird es jedenfalls nicht werden.“