Schlupp: Bei Zweitwohnungssteuer für Studenten ist Landesgesetzgeber gefragt

Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Beate Schlupp sieht nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Studenten einen klarstellenden Handlungsbedarf beim Landesgesetzgeber.

Das Bundesverwaltungsgericht habe ausdrücklich deutlich gemacht, dass die Länder das letzte Wort bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer hätten.

„Die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer von Studenten rechtfertigen Aufwand und Imageschaden für die betroffenen Kommunen kaum. Die Steuer ist ein Relikt der Vergangenheit und schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulstandorte. Ich bin mir sicher, dass das Innenministerium den Verzicht auf die Erhebung einer solchen Steuer im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzungen nicht beanstanden würde“, so Beate Schlupp.

„Es ist nun mal eine Tatsache, dass Studenten finanziell nicht zu dem leistungsfähigsten oberen Drittel der Einkommenspyramide gehören, auch wenn das Bundesrecht eine Zweitwohnung als ein über das allgemeine Wohnbedürfnis hinausgehenden Aufwand beschreibt und es im Steuerrecht nicht auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit ankomme. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute jedoch auch einen Weg aufgezeigt, wie Studenten rechtlich klar und einwandfrei von der Steuer ausgenommen werden könnten.

Ich bin sehr dafür, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern seine solche Klarstellung vornehmen. Gerade für Studenten, deren Eltern finanziell nicht gut ausgestattet sind, stellt diese Abgabe eine weitere Hürde für die Aufnahme eines Studiums dar. Sie ist daher sozial ungerecht“, so Beate Schlupp.