Schlupp: Landesdatenschutzgesetz muss nicht geändert werden

Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Beate Schlupp, sieht keine Notwendigkeit, das Landesdatenschutzgesetz zu ändern. Die LINKE habe sich ganz offensichtlich vergaloppiert.

„Das von der Fraktion DIE LINKE angeführte Urteil des Europäischen Gerichtshofes betrifft unser Bundesland nicht. In Mecklenburg-Vorpommern ist in § 29 Landesdatenschutzgesetz klar geregelt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz in seiner Amtsausführung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. Ein einfacher Anruf beim Datenschutzbeauftragten, der bekanntermaßen auch der LINKEN zugehörig ist, hätte Frau Borchardt vor der fehlgeleiteten Presseerklärung bewahren können.

Der Landtagspräsidentin fällt lediglich die Dienstaufsicht über den Landesdatenschutzbeauftragen zu. Der Landesdatenschutzbeauftragte steht in Mecklenburg-Vorpommern also nicht unter der Knute der Landesregierung – wie Frau Borchardt uns weismachen will – sondern er untersteht der Dienstaufsicht des Landtages. Fachlich hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Arbeit des Landesbeauftragten, der bei uns im Land Beamter auf Zeit ist. Seine Unabhängigkeit wird auch dadurch untermauert, dass er im Landtag gewählt wird“, machte Beate Schlupp deutlich.

Jutta Hackert