Schlupp: Einigung bei Agrardiesel hilft Unternehmen in MV

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, hat die Einigung zwischen Bundesfinanzministerium und Bundesagrarministerium zur künftigen Agrardieselverordnung als wichtigen Impuls zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet.

„Es ist sehr gut, dass nunmehr klargestellt ist, dass mit der Agrardieselverordnung eine endgültige Streichung von Ober- und Untergrenzen erfolgt. Die Obergrenze (10.000 Liter/Betrieb und Jahr) und Untergrenze (350 €/Betrieb) waren 2008 und 2009 ausgesetzt. Nun werden diese dauerhaft gestrichen. Der Steuersatz für Agrardiesel beträgt auch künftig 25,56 Cent/Liter“, so Beate Schlupp.

Der 2005 eingeführte so genannte Selbstbehalt von 350 € je Betrieb führte in Verbindung mit der zusätzlichen Bagatellgrenze dazu, dass kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 Liter keine Rückvergütung der Mineralölsteuer erhielten. Größere Betriebe wurden dadurch benachteiligt, dass diese nur eine Entlastung für maximal 10.000 Liter je Betrieb beantragen konnten. 2008 und 2009 waren diese Ober- und Untergrenzen ausgesetzt worden. Nun werden sie abgeschafft.

„Durch die dauerhafte Fortführung der seit 2008 gültigen steuerlichen Regelung beim Agrardiesel gelten für alle Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen. Mit 25,56 Cent/Liter zahlen Landwirte in Deutschland ohnehin die höchste Agrardieselsteuer in der EU. In den meisten EU-Staaten beträgt die Steuer auf Agrardiesel weniger als 10 Cent je Liter, in Frankreich sogar nur 1 Cent. Die vollständige Streichung der Obergrenze von max. 10.000 Liter/Betrieb und Jahr wird gerade den erfolgreichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern eine langfristige Planungsgrundlage geben“, freute sich Beate Schlupp.