Schlupp: Bewilligungszeiträume für Fördergelder nicht witterungsabhängig

Beate Schlupp: Einhaltung von Bewilligungszeiträumen für Förderung von Baumaßnahmen trotz der aktuellen Witterungslage grundsätzlich notwendig

Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Beate Schlupp hat heute darauf hingewiesen, dass sich die in Bewilligungsbescheiden für Fördergelder genannten Bewilligungszeiträume angesichts der Witterung nicht automatisch verlängerten.

„Werden für genehmigte Investitionen Fördermittel ausgereicht, so ist der Bewilligungsbescheid immer damit verbunden, dass ein Bewilligungszeitraum definiert wird. Damit steht ein Datum fest, bis zu welchem die Investition abgeschlossen sein muss. Wird der Zeitraum nicht eingehalten, kann es zu Kürzungen oder Rückforderungen von Fördermitteln kommen.

Viele Investitionsvorhaben sind angesichts des langen und harten Winters in deutlichen Verzug geraten. Oft führt dies dazu, dass der Bewilligungszeitraum nicht eingehalten werden kann. Um die bewilligten Fördermittel nicht zu gefährden, sollten betroffene Unternehmen und Kommunen umgehend Anträge zur Verlängerung von Bewilligungszeiträumen bei den jeweils zuständigen Behörden stellen. Bei Agrarinvestitionen nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm ist beispielsweise das Landwirtschaftsamt Parchim zuständig.

Investoren sollten deshalb frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bei der zuständigen Behörde stellen, um die Investitionsförderung nicht zu gefährden“, macht Beate Schlupp deutlich.