Schlüsseldienste: Oft teure Türöffner!

Worauf man achten sollte – Verbraucherschützer Joachim Geburtig gibt Rat

Immer wieder nutzen unseriöse Schlüsseldienste die Notsituation von Menschen aus. Wer sich ausgesperrt hat, sollte sich an Schlüsseldienste wenden, die im Telefonbuch Namen und Anschrift korrekt angegeben haben. Manche Unternehmen lassen sich mit einem oder mehreren „A.“ vor dem Firmennamen in regionale Telefonbücher eintragen, um alphabetisch an erster Stelle zu stehen, und suggerieren mittels örtlicher Straßennamen und Festnetznummern einen Firmensitz vor Ort.

Gerade im Notfall, wenn man schnell eine vertrauenswürdige Firma finden muss, sollte man ein bekanntes regionales Unternehmen beauftragen und gleich einen verbindlichen Festpreis vereinbaren. Hier kann man vorab Information bei der IHK oder Handwerkskammer einholen.

Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale empfiehlt, dem Notdienst am besten schon am Telefon die Schlossmarke zu nennen und sich nach den voraussichtlichen Arbeits- und Fahrtkosten sowie möglichen Materialkosten zu erkundigen. Auch mitten in der Nacht sollten Betroffene möglichst bei mehreren Firmen anfragen. Wenn die Tür nur zugeschnappt sei, könne das Schloss von seriösen Handwerkern in Minutenschnelle und ohne Beschädigung geöffnet werden. Der Preis inklusive Fahrtkosten sollte hier tagsüber nicht mehr als bis zu 70 Euro betragen. Nacht- und Feiertagszuschläge liegen bei 25 bis 100 Prozent und werden auf die reine Arbeits- und Fahrtzeit aufgeschlagen, aber nicht auf die Materialkosten. Der Einsatz des Schlüsseldienstes sollte daher nachts sowie an Sonn- oder Feiertagen nicht wesentlich mehr als 120 Euro kosten.

Das Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. bezeichnet drastisch überhöhte Schlüsseldienstpreise von mehr als 100 Prozent über einer angemessenen Vergütung als Wucher. Nach ausgeführter Arbeit habe man einen Anspruch auf eine detaillierte Rechnung, in der Arbeitszeit, -kosten und -material getrennt aufgelistet sind so Geburtig. Der Verbraucherschützer empfiehlt, eine Zahlung unter dem schriftlich vermerkten Vorbehalt der späteren Nachprüfung von Arbeitsleistung und Rechnung leisten. So könne notfalls auch nachträglich gegen eine zu hohe Rechnung geklagt werden.

Wer ganz auf Sicherheit gehen möchtet, kann sich vorbeugend die Nummer eines bekannten Schlüsseldienstes vor Ort notieren oder einen Schlüssel bei Verwandten hinterlegen. Steht man vor verschlossener Tür, erspart man sich dann böse Überraschungen.

NVZ